Alterungsrückstellung bei der privaten Krankenversicherung
Die gesetzlichen Krankenkassen berechnen Beitragszahlungen (Einnahmen) und Leistungen an die Versicherten (Ausgaben) nach dem Umlageverfahren. Demnach finanzieren die jeweils aktuellen Beitragszahler alle Leistungen, also nicht nur für sich selbst, sondern auch für die Kinder, Sozialhilfeempfänger, Kranken und alten Menschen, die beitragsfrei eingestuft sind.
Private Krankenkassen gehen hier einen anderen Weg. Eine bestimmte Anzahl von Beitragszahlern bilden eine Gruppe, einen sogenannten Tarif, und finanzieren sich gegenseitig. Die Konsequenz ist in der Regel, dass der Beitragssatz kontinuierlich steigt, da auch die notwendigen Leistungen im Alter oft häufiger notwendig, umfangreicher und teurer sind. Private Krankenversicherer versuchen nun, den …