Grundlegende gesetzliche Regelungen bei Kündigungen
Der Arbeitgeber muss dem Arbeitnehmer die Kündigung schriftlich übermitteln. Dabei muss der Grund für die Kündigung jedoch nicht ausformuliert sein, allerdings muss ein Termin für die Beendigung des Arbeitsverhältnisses genannt werden.
Kündigungsgründe
Die Gründe für eine Kündigung können entweder betriebsbedingt, verhaltensbedingt oder personenbedingt sein. Bei einer betriebsbedingten Kündigung wird das Arbeitsverhältnis gelöst, weil ein oder mehrere Arbeitsplätze im Betrieb wegfallen. Wenn es keine alternativen Beschäftigungsmöglichkeiten in dem Betrieb gibt, müssen soziale Kriterien bei der Auswahl des zu kündigen Arbeitnehmers herangezogen werden. Es gilt in diesen Fall also die sogenannte Sozialauswahl.
Personen- und verhaltensbedingte Kündigungen
Eine …
Selten kann auf Dauer ein erlernter Beruf bis zum regulären Rentenalter auch praktisch ausgeübt werden. Zunehmendes Alter und Veränderung der Gesundheit, die Schließung von Unternehmen oder aber auch das Fehlen notwendiger Qualifizierungen sind verantwortlich dafür, keine aktuellen Arbeitsabläufe bedienen zu können oder nach einer Arbeitslosigkeit keine erneute Anstellung zu finden. Auch eine abgebrochene Ausbildung oder eine fehlende Ausbildung können Gründe sein, sich beruflich neu – oder umorientieren zu müssen. In diesen Fällen ist Flexibilität in der Berufswahl gefragt, doch nicht jeder Beruf ist geeignet, um erfolgreich durchzustarten.
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