Grundlegende gesetzliche Regelungen bei Kündigungen
Der Arbeitgeber muss dem Arbeitnehmer die Kündigung schriftlich übermitteln. Dabei muss der Grund für die Kündigung jedoch nicht ausformuliert sein, allerdings muss ein Termin für die Beendigung des Arbeitsverhältnisses genannt werden.
Kündigungsgründe
Die Gründe für eine Kündigung können entweder betriebsbedingt, verhaltensbedingt oder personenbedingt sein. Bei einer betriebsbedingten Kündigung wird das Arbeitsverhältnis gelöst, weil ein oder mehrere Arbeitsplätze im Betrieb wegfallen. Wenn es keine alternativen Beschäftigungsmöglichkeiten in dem Betrieb gibt, müssen soziale Kriterien bei der Auswahl des zu kündigen Arbeitnehmers herangezogen werden. Es gilt in diesen Fall also die sogenannte Sozialauswahl.
Personen- und verhaltensbedingte Kündigungen
Eine …
Softwareentwickler als Beruf mit Zukunft: Kurzvorstellung von Aufgabenbereich und Voraussetzungen

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