Die Agentur für Arbeit unterstützt Menschen in beruflichen und finanziellen Problemlagen, damit diese auf dem Arbeitsmarkt wieder Fuß fassen. Um die Betroffenen erfolgreich in Arbeit zu vermitteln, stehen den Jobvermittlern eine Vielzahl an Methoden zur Verfügung. Dazu zählen auch Aktivierungs- und Vermittlungsgutscheine (AVGS). Was es mit diesen Gutscheinen auf sich hat, erfahren Sie in dem nun folgenden Beitrag.
Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung in den Arbeitsmarkt
Wer von Arbeitslosigkeit oder drohender Arbeitslosigkeit betroffen ist, wendet sich in aller Regel an die Agentur für Arbeit oder an das Jobcenter. Auch Schüler, die auf der Suche nach einem Ausbildungsplatz sind, greifen auf die Angebote der Agentur für Arbeit zurück. Denn dort erhalten arbeitssuchende Menschen vielseitige Unterstützungsangebote. Ein zugewiesener Ansprechpartner berät und unterstützt bei der Arbeitssuche. Einige Menschen benötigen darüber hinaus weitere Hilfsmaßnahmen. Dazu zählen beispielsweise Coachings oder berufliche Weiterbildungsmaßnahmen. Dann kommen die sogenannten Aktivierungs- und Vermittlungsgutscheine (AVGS) ins Spiel. Wer von seinem Arbeitsvermittler einen solchen Coupon erhält, hat die Freigabe, sich an einer beruflichen Maßnahme zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung anzumelden. Die Agentur für Arbeit unterscheidet dabei zwei verschiedene Varianten. Zum einen den Aktivierungsgutschein für Coaching und Qualifizierung und den Aktivierungsgutschein für eine private Arbeitsvermittlung. Zu den typische Maßnahmen zählen beispielsweise:
– Die Integrationsberatung
– Ein privater Jobvermittler
– Die Beratung zur beruflichen Situation inklusive Bewerbungstraining: ein AVGS Coaching
– Die Beratung zur Existenzgründung und Selbstständigkeit
Nicht jeder Arbeitslose hat ein Anrecht auf diese Maßnahmen. Damit der Einstieg oder Wiedereinstieg in den Arbeitsmarkt gelingt, werden insbesondere Menschen gefördert, die einen Anspruch auf Arbeitslosengeld haben. Des Weiteren richten sich die Angebote an Arbeitssuchende, die nach einer Arbeitslosigkeit von sechs Wochen innerhalb der ersten drei Monate noch keine neue Arbeitsstelle gefunden haben. Wer auf einen privaten Arbeitsvermittler zurückgreifen möchte, hat als Jobcenterkunde keinen Rechtsanspruch auf diese Leistung.
Welche Absichten verfolgen die Maßnahmen des Aktivierungs- und Vermittlungsgutscheins?
Nach § 45 SGB 3. Sozialgesetzbuch verfolgt die Arbeitsförderung vier wesentliche Ziele:
– Die Vermittlung in eine versicherungspflichtige Beschäftigung
– Die Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit
– Die Stabilisierung der Betroffenen nach der Beschäftigungsaufnahme
– Ermittlung und anschließende Beseitigung von Vermittlungshemmnissen, die einer Beschäftigungsaufnahme im Weg stehen
Alle Zielformulierungen haben gemeinsam, dass der Betroffene nach der Maßnahme wieder auf eigenen Beinen stehen kann. Er ist dann nicht mehr auf die Unterstützung durch die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter angewiesen.
Wo finde ich eine passende Maßnahme zur beruflichen Eingliederung?
Positiv hervorzuheben ist, dass der Arbeitssuchende sich selbst einen geeigneten Partner aussuchen kann. Die Kosten werden durch die Agentur für Arbeit übernommen. Passende Angebote finden die Arbeitssuchenden beispielsweise im Internet. Vorab klären die Betroffenen mit dem Ansprechpartner der Agentur, ob die Maßnahme für das berufliche Weiterkommen geeignet ist. Der Arbeitsvermittler prüft außerdem, ob die ausgewählte AVGS-Maßnahme für den Arbeitssuchenden infrage kommt. Anschließend steht einer Teilnahme nichts mehr im Weg.