Existenzgründung aus Arbeitslosigkeit: Der Gründungszuschuss

Existenzgründung aus Arbeitslosigkeit: Der neue Gründungszuschuss

Seit dem 1. August 2006 ersetzt der neue Gründungszuschuss den Existenzgründungszuschuss („Ich AG“) und das Überbrückungsgeld. Das neue Förderinstrument richtet sich an alle Existenzgründer, die Arbeitslosengeld beziehen und sich beruflich selbstständig machen wollen. Empfänger von Arbeitslosengeld II können die Förderung nicht in Anspruch nehmen.

Insgesamt beträgt die Förderdauer bis zu 15 Monate. Sie ist in zwei Phasen unterteilt:

In den ersten neun Monaten nach dem Unternehmensstart erhalten Gründer neben Leistungen in Höhe ihres individuellen monatlichen Arbeitslosengeldes monatlich eine Pauschale von 300 Euro, um sich so in der gesetzlichen Sozialversicherung …

Stellenbörsen – Eine kleine Zusammenstellung an Stellenangeboten

Stellenangebote – Eine kleine Zusammenstellung an Stellenangeboten

Stellenangebote – Jobangebote

Stellenangebote:
Wir bieten ihnen hier keine unüberschaubare Menge von Angeboten, die ihnen aufgrund der überzogenen Anforderungen ohnehin nur bedingt weiterhelfen. Sattdessen sammeln wir bestimmte Angebote ausgewählter Anbieter, die nach unserer Ansicht die besten Chancen bieten für eine erfolgreiche Vermittlung nach Vorstellung aller Beteiligten: Qualität statt Quantität. Dass unter dieser Berücksichtigung nicht immer ein passendes Angebot vorliegen kann, liegt auf der Hand. Gerade deshalb empfehlen wir, regelmäßig vorbeizuschauen und unser Angebot wiederholt in Anspruch zu nehmen. Unser Interesse ist ihr Interesse: Arbeit für Arbeitsuchende, schnell und …

Buchtipps zum Thema Mobbing

Buchtipps zum Thema Mobbing allgemein

Mobbing. Übel mitspielen in Organisationen

Kurzbeschreibung
Mobbing ist ein Sammelbegriff für feindseliges, drangsalierendes und schikanierendes Verhalten in der Arbeitswelt. Ausgehend von den verschiedenen Definitionen Leymanns (jenes Autors, der das Konzept in Deutschland populär gemacht hat) wird die journalistische und fachwissenschaftliche Rezeption ahnand von Fallbeispielen, Argumentationsmustern und empirischen Ergebnissen dargestellt und kritisch untersucht.

Das Hamsterrad. Mobbing – Frauen steigen aus.

Kurzbeschreibung
“Statistisch sind Frauen und Männer gleichermaßen von Mobbing betroffen, doch Frauen gehen anders mit der Krise um und holen sich eher Rat. Diesen finden sie in diesem Handbuch der beiden …

Mobbing Abwehrstrategien – Weitere Interessensvertreter

Weitere Interessensvertreter

Intern: Neben den bereits erwähnten Personen und Einrichtungen gibt es im Amt noch weitere Anlaufstellen, die um Hilfe und Rat gebeten werden können.
Zum einen kann sich Frau C. an Kollegen/innen wenden, die sie nicht gemobbt haben und demnach eine neutrale Stellung einnehmen. Eine Maßnahme, die laut einer Umfrage von den Gemobbten am zweithäufigsten ergriffen wird (62,3 %).
Desweiteren könnte sie Leidensgenossen kontaktieren und Erfahrungen mit ihnen austauschen. Sie können ihr evtl. hilfreiche Tipps geben, wie sie am besten mit der Situation umgehen sollte und ihr Adressen von Beratungsstellen bzw. Selbsthilfegruppen geben.
Als …

Mobbing – Fünfstufiges Mobbing Phasenmodell nach Leymann 3-4

Phase 3: Der Fall wird offiziell, arbeitsrechtliche Sanktionen

In diesem Stadium ist ein Eingreifen von Seiten des Betriebsrates, der Personalabteilung, Geschäftsleitung oder anderen Verantwortlichen unumgänglich. Das Opfer hat in diesem fortgeschrittenen Abschnitt beinahe keine Möglichkeit mehr, sich ohne fremde Hilfe zur Wehr zu setzen, liegt die Schuld doch gänzlich beim Gemobbten. So jedenfalls versuchen sich die Täter aus der Affäre zu ziehen. Die betroffene Person reagiert häufig mit Fehlzeiten und psychosomatischen Beschwerden; die Vorgesetzten mit Versetzungen, Kündigungen und Abmahnungen, um damit das Problem zu lösen.
Doch diese Maßnahmen führen meist zu keiner Beseitigung des Konflikts, …

Duale Ausbildung – Prüfungswesen im Dualen System

Prüfungswesen im Dualen System

Das System der dualen Berufsausbildung ist auf Grundlage des Berufsbildungsgesetzes durch Prüfungen gestaffelt. In der beruflichen (Erst)ausbildung sind das die Zwischenprüfung und die Abschlussprüfung. Eine besondere Form der Abschlussprüfung ist die sogenannte „Externenprüfung“. Das heißt, dass auch jemand zur Abschlussprüfung zugelassen werden kann, der zwar keine Ausbildung mit Zwischenprüfung im herkömmlichen Sinne absolviert hat, aber mindesten das Zweifache der Zeit, die eine reguläre Ausbildung dauern würde, im entsprechenden Beruf tätig gewesen ist. Weitere Prüfungen, die allerdings ihrer Form nach auf den o.g. aufsetzten sind Meister- und Fortbildungsprüfungen.

Sämtliche hier angeführten Prüfungen …

Duale Ausbildung – Unterschied zwischen Ausbildungvertrag und Arbeitsvertrag

Unterschied zwischen Ausbildungvertrag und Arbeitsvertrag

Ausbildungsvertrag Arbeitsvertrag
Berufsausbildung in einem anerkanntem AusbildungsberufVertragsgegenstandArbeitsleistung
Ausbilder und Auszubildender
(bei Jugentlichen unter 18 Jahren die gesetzlichen Vertreter)
VertragspartnerArbeitgeber und Arbeitnehmer
Vorgegeben durch die Ausbildungsordnung
(je nach Ausbildungsberuf mindestens zwei, höchstens dreieinhalb Jahre)
VertragsdauerLiegt im Ermessen der Vertragspartner
AusbildungsvergütungEntgeltLohn und Gehalt
Während der Probezeit jederzeit ohne Einhaltung der Kündigungsfrist.
Danach nur möglich:
1. aus einem wichtigen Grund, ohne Einhaltung der Kündigungsfrist
2. vom Auszubildenden mit einer Frist von 4 Wochen,
   wenn er die Berufsausbildung aufgeben, oder sich für eine

 

   andere Berufstätigkeit ausbilden lassen will

Kündigung

Duale Ausbildung – Zentrale Regelungsbereiche des Berufsbildungsgesetzes

Zentrale Regelungsbereiche des Berufsbildungsgesetzes

Wie bereits erwähnt, regelt das Berufsbildungsgesetz alle wesentlichen Punkte der Ausbildung in den Betrieben. Man könnte ihm eine dem Grundgesetz ähnliche Eigenschaft im Zusammenhang mit der Berufsausbildung zuschreiben. Die folgende Tabelle soll einen Überblick gewähren zu den Bereichen, in denen das Berufsbildungsgesetz wirksam wird, und den entsprechenden Detail-Regelungen.

Regelungsbereiche Details Paragraphen
Definitionen, Geltungsbereiche

Berufsbildung und -ausbildung, Fortbildung, Umschulung

1-2
Berufsbildungsverhältnis Begründung, Inhalt, Beginn und
Beendigung, Probezeiten,

Kündigung, Urlaub usw.

3-19
Ausbildungspersonal und Ausbildungsbetrieb Eignung, Eignungsfeststellung,
Eignung der Ausbildungsstelle

20-24

Ausbildungsberuf, Ausbildungsordnung Regelungsbereiche und Ausschließlichkeitsgrundsatz
der Ausbildungsordnung, Stufenausbildung, Verzeichnis
der Ausbildungsverhältnisse

25-33

Duale Ausbildung – Zuständigkeiten – Berufsschulen

Berufsschulen
• Im Rahmen des Dualen Systems Partner der Ausbildungsbetriebe
• Staatliche Pflichtschule deren Lehrer Mitglieder der Berufsbildungsausschüsse (beratend)
und der Prüfungsausschüsse (voll stimmberechtigt) sind
• Vermitteln berufliche Qualifikationen nach Maßgabe der Rahmenlehrpläne
• Schwerpunkt liegt auf theoretischer Grundlegung und Durchdringung der praktischen Ausbildung im Betrieb
• Nimmt daneben Aufgaben allgemeinbildender Schule war (Erweiterung der Allgemeinbildung)
• Unterricht sollte mindestens 12 Wochenstunden umfassen
• Berufsschule ist zwar an Prüfungen beteiligt, aber nicht an deren Zertifizierung (siehe Kammern)
Neben den genannten Einrichtungen existieren auch noch die sogenannten überbetrieblichen Berufsbildungsstätten. Sie ergänzen die Berufsausbildung in den Betrieben. …