Rechtliche Grundlagen der Berufsausbildung
Wenn man nach Antworten auf die Frage, wie sind die gesetzlichen Grundlagen der dualen Berufsausbildung sucht, wird sehr schnell klar, dass es sich im wesentlichen um vier Gesetze oder Verordnungen handelt, auf denen die Berufsausbildung fußt.
Diese sind das Berufsbildungsgesetz, die Handwerksordnung, die Ausbildungsordnungen für die ca. 370 bundesweit geregelten Ausbildungsberufe und die Ausbildereignungsverordnung.
Außerdem sind das Jugendarbeitsschutzgesetz, das Betriebsverfassungsgesetz, das Berufsbildungsförderungsgesetz und das Arbeitsförderungsgesetz zu nennen, da sie auch (neben den oben genannten Verordnungen) aufgrund ihrer Inhalte Auswirkungen auf und damit Bedeutung für, die Berufsausbildung …
Berufsschulen
• Im Rahmen des Dualen Systems Partner der Ausbildungsbetriebe
• Staatliche Pflichtschule deren Lehrer Mitglieder der Berufsbildungsausschüsse (beratend)
und der Prüfungsausschüsse (voll stimmberechtigt) sind
• Vermitteln berufliche Qualifikationen nach Maßgabe der Rahmenlehrpläne
• Schwerpunkt liegt auf theoretischer Grundlegung und Durchdringung der praktischen Ausbildung im Betrieb
• Nimmt daneben Aufgaben allgemeinbildender Schule war (Erweiterung der Allgemeinbildung)
• Unterricht sollte mindestens 12 Wochenstunden umfassen
• Berufsschule ist zwar an Prüfungen beteiligt, aber nicht an deren Zertifizierung (siehe Kammern)
Neben den genannten Einrichtungen existieren auch noch die sogenannten überbetrieblichen Berufsbildungsstätten. Sie ergänzen die Berufsausbildung in den Betrieben. …
Zuständigkeiten im dualen Ausbildungssystem
Die Zuständigkeiten, der an dem Dualen System beteiligten Institutionen, und deren Befugnisse sind in Deutschland gesetzlich klar festgeschrieben. Der Bund ist demnach für die betriebliche Berufsausbildung verantwortlich. Die Regelungen auf Seiten der Berufsschulen liegen in den Händen der jeweiligen Bundesländer.
Namentlich kommen in den einzelnen Bereichen das Berufsbildungsgesetz (Bundesgesetz) und das Schulgesetz (Ländergesetze) zur Anwendung. Einen kurzen Überblick über die Zuständigkeiten soll die folgende Abbildung ermöglichen.
Die Zuständigkeiten im Einzelnen werden nachfolgend stichpunktartig dargestellt.
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Historische Wurzeln des Dualen Ausbildungssystems
Hervorgegangen sind Berufsschulen im heutigen Sinne aus den im neunzehnten Jahrhundert in Deutschland entstandenen beruflichen Fortbildungsschulen. Diese wurden schon damals von den Lehrlingen parallel zur Ausbildung im Betrieb besucht, so dass schon damals das Ausbildungssystem dual ausgelegt war. Der Begriff einer Dualen Ausbildung erscheint erstmals in einem „Gutachten über das berufliche Ausbildungs-und Schulwesen“ (1964) vom Deutschen Ausschuss für das Erziehungs-und Bildungswesen (1953-65). Entgegen der Berufsausbildung in den Betrieben, die sich bis auf die mittelalterliche Handwerksausbildung zurückführen lässt, muss man das Entstehen oben genannter Schulen sehr viel später ansiedeln. Insbesondere die …
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