Phase 3: Der Fall wird offiziell, arbeitsrechtliche Sanktionen
In diesem Stadium ist ein Eingreifen von Seiten des Betriebsrates, der Personalabteilung, Geschäftsleitung oder anderen Verantwortlichen unumgänglich. Das Opfer hat in diesem fortgeschrittenen Abschnitt beinahe keine Möglichkeit mehr, sich ohne fremde Hilfe zur Wehr zu setzen, liegt die Schuld doch gänzlich beim Gemobbten. So jedenfalls versuchen sich die Täter aus der Affäre zu ziehen. Die betroffene Person reagiert häufig mit Fehlzeiten und psychosomatischen Beschwerden; die Vorgesetzten mit Versetzungen, Kündigungen und Abmahnungen, um damit das Problem zu lösen.
Doch diese Maßnahmen führen meist zu keiner Beseitigung des Konflikts, …
Eignung von Betrieben als Ausbildungsstätten
Um den Anforderungen an eine Ausbildungsstätte gerecht zu werden, muss ein Betrieb folgende Kriterien erfüllen:
1.
Er muss geeignet sein. Das heißt, es muss sich um einen Wirtschaftsbetrieb, eine Einrichtung des öffentlichen Dienstes oder der freien Berufe oder Haushalte handeln.
2.
Er muss über die entsprechende Ausstattung (Maschinen, Werkzeuge etc) verfügen, bzw. muss nachweisen, dass ein eventuelles Defizit durch überbetriebliche Ausbildungsstätten ausgeglichen werden kann.
3.
Die Zahl der Ausbilder o. Fachkräfte muss in einem angemessenen Verhältnis zur Zahl der Auszubildenden stehen (6-8 Fachkräfte -> max. …
Ausbildungsordnungen als Grundlage der Berufsausbildung in den Betrieben
Die Ausbildungsordnungen für (dadurch) anerkannte Ausbildungsberufe bilden die rechtliche und didaktische Grundlage für die inhaltliche Planung, Organisation und Durchführung der betrieblichen Ausbildung. Laut §25 des Berufsbildungsgesetzes müssen in den Ausbildungsordnungen die Bezeichnung des Ausbildungsberufes, die Ausbildungsdauer, das Ausbildungsberufsbild, der Ausbildungsrahmenplan, und die Prüfungsanforderungen enthalten sein.
Zuständig für die Erarbeitung von Ausbildungsordnungen ist das Bundesinstitut für Berufsbildung. Diese Zuständigkeit beinhaltet die Klärung der Grundlagen, Ziele und Inhalte beruflicher Bildung und das Erbringen von Vorschlägen zur Anpassung an technische, wirtschaftliche und gesellschaftliche Entwicklungen. Diese Vorschläge werden im Anschluss durch …
Rechtliche Grundlagen der Berufsausbildung
Wenn man nach Antworten auf die Frage, wie sind die gesetzlichen Grundlagen der dualen Berufsausbildung sucht, wird sehr schnell klar, dass es sich im wesentlichen um vier Gesetze oder Verordnungen handelt, auf denen die Berufsausbildung fußt.
Diese sind das Berufsbildungsgesetz, die Handwerksordnung, die Ausbildungsordnungen für die ca. 370 bundesweit geregelten Ausbildungsberufe und die Ausbildereignungsverordnung.
Außerdem sind das Jugendarbeitsschutzgesetz, das Betriebsverfassungsgesetz, das Berufsbildungsförderungsgesetz und das Arbeitsförderungsgesetz zu nennen, da sie auch (neben den oben genannten Verordnungen) aufgrund ihrer Inhalte Auswirkungen auf und damit Bedeutung für, die Berufsausbildung …
Duale Ausbildung – Zuständigkeiten – Kammern und Betriebe
Kammern (Zuständige Stellen)
• In ihrer jeweiligen Region (Bezirk) umfassend zuständig für die Berufsausbildung in den Betrieben ihres Fachbereiches
• Durchführungsüberwachung
• Förderung durch Beratung der Auszubildenden und Ausbildenden
• Zuständig für die Abnahme der Zwischen-und Abschlussprüfungen und Zeugnissaustellung
• Erlassen von Prüfungsordnungen
• Einrichten eines Berufsbildungsausschusses als Beschlussorgan (mit jeweils sechs Beauftragten von
Arbeitgeber-und Arbeitnehmerseite und sechs Lehrern von berufsbildenden Schulen)
• Eignungsfeststellung der Ausbildungsbetriebe
Betriebe
• Sind berechtigt aber nicht verpflichtet, in anerkannten Ausbildungsberufen auszubilden
• Sind in hohem Maße …
Kontakt:
Sollten Sie Informationen zu Berufen, Ausbildung etc. wünschen wenden Sie sich bitte an das Berufsinformationszentrum in Ihrer Nähe.
Berufsinformationszentrum.org oder Berufsinformation.org ist keine Website der Bundesagentur für Arbeit.
Bei Fragen zu dieser Webseite und den Inhalten finden Sie hier Kontaktmöglichkeiten.
Als Amazon-Partner verdiene ich an qualifizierten Verkäufen.
Impressum
Angaben gemäß § 5 TMG:
Tobias Bannert
(Einzelunternehmer)
Steegerstr. 6
13359 Berlin
Kontakt:
Telefon: +49 (0) 3069208225
E-Mail: kontaktperemail @ berufsinformation.org
Umsatzsteuer:
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß §27 a Umsatzsteuergesetz:
DE237540756
Verantwortlich für den Inhalt nach § 55 Abs. 2 RStV:
Tobias Bannert
Steegerstr. …