Ausbildungsordnungen als Grundlage der Berufsausbildung in den Betrieben
Die Ausbildungsordnungen für (dadurch) anerkannte Ausbildungsberufe bilden die rechtliche und didaktische Grundlage für die inhaltliche Planung, Organisation und Durchführung der betrieblichen Ausbildung. Laut §25 des Berufsbildungsgesetzes müssen in den Ausbildungsordnungen die Bezeichnung des Ausbildungsberufes, die Ausbildungsdauer, das Ausbildungsberufsbild, der Ausbildungsrahmenplan, und die Prüfungsanforderungen enthalten sein.
Zuständig für die Erarbeitung von Ausbildungsordnungen ist das Bundesinstitut für Berufsbildung. Diese Zuständigkeit beinhaltet die Klärung der Grundlagen, Ziele und Inhalte beruflicher Bildung und das Erbringen von Vorschlägen zur Anpassung an technische, wirtschaftliche und gesellschaftliche Entwicklungen. Diese Vorschläge werden im Anschluss durch Vertreter der Arbeitgeber, Gewerkschaften, Bundesländer und Bundesregierung diskutiert, um zu einvernehmlichen Beschlüssen zu kommen, und diese dann als Rechtsverordnungen zu erlassen.
Der zeitliche Ablauf stellt sich so dar, dass die Spitzenverbände der Wirtschaft (Arbeitgeber und Gewerkschaften) im Einvernehmen mit den zuständigen Fachministern bildungspolitische Eckwerte festlegen. Das Bundesinstitut für Berufsbildung (gemeinsam mit Sachverständigen und Sozialpartnern) erarbeitet dann einen Entwurf für eine Ausbildungsordnung. Parallel hierzu wird ein Rahmenlehrplanentwurf für die Berufsschulen erstellt, der mit dem Entwurf für die Ausbildungsordnung abgestimmt und in verschiedenen Ausschüssen mit Vertretern von Sozialpartnern, Bund und Ländern beraten und im Konsens beschlossen wird. Anschließend erfolgt der Erlass der Ausbildungsordnung als Rechtsverordnung durch den Bundeswirtschaftsminister oder dem zuständigen Fachminister. Eine schematische Darstellung dieses Prozesses soll den Ablauf verdeutlichen.
Ein ganz wesentlicher Punkt ist, dass diesem Prozess natürlich ein Bestreben innewohnt, zu gewährleisten, dass die zu entwickelnden Ausbildungsordnungen tatsächlich den aktuellen und (soweit als möglich vorhersehbar) den künftigen Anforderungen in der Berufspraxis gerecht werden.Methoden, solche Aspekte in die Entwürfe einfließen zu lassen, sind zum Beispiel Tätigkeitsanalysen, Betriebsbefragungen, Expertenbefragungen und Literaturanalysen.
Um den Ausbildungsordnungen von vornherein eine gewisse Flexibilität für die „Reaktion“ auf sich verändernde Anforderungen an die Berufsausbildung mitzugeben, werden sie weitgehend technikoffen formuliert. Gemeint ist damit, dass nicht bestimmte Techniken oder Verfahren festgeschrieben werden, sondern Funktionen oder Aufgaben, die mit unterschiedlichen Techniken erfüllt werden können. Außerdem werden in Ausbildungsordnungen nur Mindestanforderungen formuliert. Das heißt, dass jeder Betrieb darüber hinaus gehen darf. Im Grunde ist die Ausbildungsordnung als eine Anleitung zu verstehen, deren Umsetzung multiple Formen annehmen kann.