Grundlegende gesetzliche Regelungen bei Kündigungen
Der Arbeitgeber muss dem Arbeitnehmer die Kündigung schriftlich übermitteln. Dabei muss der Grund für die Kündigung jedoch nicht ausformuliert sein, allerdings muss ein Termin für die Beendigung des Arbeitsverhältnisses genannt werden.
Kündigungsgründe
Die Gründe für eine Kündigung können entweder betriebsbedingt, verhaltensbedingt oder personenbedingt sein. Bei einer betriebsbedingten Kündigung wird das Arbeitsverhältnis gelöst, weil ein oder mehrere Arbeitsplätze im Betrieb wegfallen. Wenn es keine alternativen Beschäftigungsmöglichkeiten in dem Betrieb gibt, müssen soziale Kriterien bei der Auswahl des zu kündigen Arbeitnehmers herangezogen werden. Es gilt in diesen Fall also die sogenannte Sozialauswahl.
Personen- und verhaltensbedingte Kündigungen
Eine …

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Outplacement bezeichnet eine von Unternehmen finanzierte Dienstleistung, die ausscheidenden Mitarbeitern professionelle Hilfe zur beruflichen Neuorientierung anbietet. Dabei reicht der Service des Outplacement von der Suche nach einem neuen Arbeitgeber bis hin zur Vertragsgestaltung oder der Hilfe bei einer Existenzgründung.