Zuständigkeiten im dualen Ausbildungssystem
Die Zuständigkeiten, der an dem Dualen System beteiligten Institutionen, und deren Befugnisse sind in Deutschland gesetzlich klar festgeschrieben. Der Bund ist demnach für die betriebliche Berufsausbildung verantwortlich. Die Regelungen auf Seiten der Berufsschulen liegen in den Händen der jeweiligen Bundesländer.
Namentlich kommen in den einzelnen Bereichen das Berufsbildungsgesetz (Bundesgesetz) und das Schulgesetz (Ländergesetze) zur Anwendung. Einen kurzen Überblick über die Zuständigkeiten soll die folgende Abbildung ermöglichen.
Die Zuständigkeiten im Einzelnen werden nachfolgend stichpunktartig dargestellt.
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Begriffserklärung des dualen Ausbildungssystems
Im Begriff dual ist naturgemäß eine gewisse Zweidimensionalität implementiert. Gemeint ist hier das Zusammenspiel von zwei neben-und miteinander wirkenden Aspekten in der beruflichen Ausbildung. Zum einen ist das der Betrieb, in dem der überwiegende Teil der praktischen Ausbildung erfolgt. Zum anderen ist das die Berufsschule, die schwerpunktmäßig den Part der theoretischen Ausbildung inne hat. Allerdings ist zu beobachten, dass eine strikte Trennung dieser beiden Elemente heutzutage nicht mehr jederzeit möglich ist. Dies hat zum Beispiel seine Begründung in technischen Entwicklungen, die nach sich ziehen, dass theoretische Kenntnisse zu modernsten Maschinen nur im Betrieb vermittelt werden können, …
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