Duale Ausbildung – Zentrale Regelungsbereiche des Berufsbildungsgesetzes

Zentrale Regelungsbereiche des Berufsbildungsgesetzes

Wie bereits erwähnt, regelt das Berufsbildungsgesetz alle wesentlichen Punkte der Ausbildung in den Betrieben. Man könnte ihm eine dem Grundgesetz ähnliche Eigenschaft im Zusammenhang mit der Berufsausbildung zuschreiben. Die folgende Tabelle soll einen Überblick gewähren zu den Bereichen, in denen das Berufsbildungsgesetz wirksam wird, und den entsprechenden Detail-Regelungen.

Regelungsbereiche Details Paragraphen
Definitionen, Geltungsbereiche

Berufsbildung und -ausbildung, Fortbildung, Umschulung

1-2
Berufsbildungsverhältnis Begründung, Inhalt, Beginn und
Beendigung, Probezeiten,

Kündigung, Urlaub usw.

3-19
Ausbildungspersonal und Ausbildungsbetrieb Eignung, Eignungsfeststellung,
Eignung der Ausbildungsstelle

20-24

Ausbildungsberuf, Ausbildungsordnung Regelungsbereiche und Ausschließlichkeitsgrundsatz
der Ausbildungsordnung, Stufenausbildung, Verzeichnis
der Ausbildungsverhältnisse

25-33

Duale Ausbildung – Zuständigkeiten – Berufsschulen

Berufsschulen
• Im Rahmen des Dualen Systems Partner der Ausbildungsbetriebe
• Staatliche Pflichtschule deren Lehrer Mitglieder der Berufsbildungsausschüsse (beratend)
und der Prüfungsausschüsse (voll stimmberechtigt) sind
• Vermitteln berufliche Qualifikationen nach Maßgabe der Rahmenlehrpläne
• Schwerpunkt liegt auf theoretischer Grundlegung und Durchdringung der praktischen Ausbildung im Betrieb
• Nimmt daneben Aufgaben allgemeinbildender Schule war (Erweiterung der Allgemeinbildung)
• Unterricht sollte mindestens 12 Wochenstunden umfassen
• Berufsschule ist zwar an Prüfungen beteiligt, aber nicht an deren Zertifizierung (siehe Kammern)
Neben den genannten Einrichtungen existieren auch noch die sogenannten überbetrieblichen Berufsbildungsstätten. Sie ergänzen die Berufsausbildung in den Betrieben. …

Duale Ausbildung – Zuständigkeiten – Kammern und Betriebe

Duale Ausbildung – Zuständigkeiten – Kammern und Betriebe

Kammern (Zuständige Stellen)
• In ihrer jeweiligen Region (Bezirk) umfassend zuständig für die Berufsausbildung in den Betrieben ihres Fachbereiches
• Durchführungsüberwachung
• Förderung durch Beratung der Auszubildenden und Ausbildenden
• Zuständig für die Abnahme der Zwischen-und Abschlussprüfungen und Zeugnissaustellung
• Erlassen von Prüfungsordnungen
• Einrichten eines Berufsbildungsausschusses als Beschlussorgan (mit jeweils sechs Beauftragten von
Arbeitgeber-und Arbeitnehmerseite und sechs Lehrern von berufsbildenden Schulen)
• Eignungsfeststellung der Ausbildungsbetriebe

Betriebe
• Sind berechtigt aber nicht verpflichtet, in anerkannten Ausbildungsberufen auszubilden
• Sind in hohem Maße …