Duale Ausbildung – Zuständigkeiten – KMK (Kultusministerkonferenz) und Hauptausschuss des Bundesinstitutes für Berufsbildung

Duale Ausbildung – Zuständigkeiten – KMK (Kultusministerkonferenz) und Hauptausschuss des Bundesinstitutes für Berufsbildung

KMK (Kultusministerkonferenz)
• Instrument der freiwilligen Selbstkoordinierung der Kultusminister der Länder
• Verhindert ein Auseinanderentwickeln der Schulsysteme (damit auch Berufsschulen)
• Soll notwendiges Mindestmaß an Gemeinsamkeit und Vergleichbarkeit im
Bildungswesen der Bundesrepublik Deutschland gewährleisten

Hauptausschuss des Bundesinstitutes für Berufsbildung
• Neben dem Generalsekretär Organ des Bundesinstitutes für Berufsbildung
• Beschließt über die Angelegenheiten des Institutes (insbesondere Haushalt und Forschungsplan)
• Wichtigste Aufgabe ist Beratung der Bundesregierung in grundsätzlichen Fragen der Berufsbildung
• Zusammengesetzt aus Arbeitgebern, Arbeitnehmern (jeweils von Bund und Ländern)

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