Duale Ausbildung – Zuständigkeiten – KMK (Kultusministerkonferenz) und Hauptausschuss des Bundesinstitutes für Berufsbildung

Duale Ausbildung – Zuständigkeiten – KMK (Kultusministerkonferenz) und Hauptausschuss des Bundesinstitutes für Berufsbildung

KMK (Kultusministerkonferenz)
• Instrument der freiwilligen Selbstkoordinierung der Kultusminister der Länder
• Verhindert ein Auseinanderentwickeln der Schulsysteme (damit auch Berufsschulen)
• Soll notwendiges Mindestmaß an Gemeinsamkeit und Vergleichbarkeit im
Bildungswesen der Bundesrepublik Deutschland gewährleisten

Hauptausschuss des Bundesinstitutes für Berufsbildung
• Neben dem Generalsekretär Organ des Bundesinstitutes für Berufsbildung
• Beschließt über die Angelegenheiten des Institutes (insbesondere Haushalt und Forschungsplan)
• Wichtigste Aufgabe ist Beratung der Bundesregierung in grundsätzlichen Fragen der Berufsbildung
• Zusammengesetzt aus Arbeitgebern, Arbeitnehmern (jeweils …

Duale Ausbildung – Zuständigkeiten der beteiligten Institutionen

Zuständigkeiten im dualen Ausbildungssystem

Die Zuständigkeiten, der an dem Dualen System beteiligten Institutionen, und deren Befugnisse sind in Deutschland gesetzlich klar festgeschrieben. Der Bund ist demnach für die betriebliche Berufsausbildung verantwortlich. Die Regelungen auf Seiten der Berufsschulen liegen in den Händen der jeweiligen Bundesländer.

Namentlich kommen in den einzelnen Bereichen das Berufsbildungsgesetz (Bundesgesetz) und das Schulgesetz (Ländergesetze) zur Anwendung. Einen kurzen Überblick über die Zuständigkeiten soll die folgende Abbildung ermöglichen.

Zustaendigkeiten Duales-System

Die Zuständigkeiten im Einzelnen werden nachfolgend stichpunktartig dargestellt.