Mobbing – Psychoterror am Arbeitsplatz und seine Bewältigung

Das Buch Mobbing. Psychoterror am Arbeitsplatz und seine Bewältigung umfasst das in der Gesellschaft ausgesprochen häufig vorkommende und dennoch kritisch zu betrachtende Thema rund um Mobbing im Berufsleben, seine Folgen und die richtigen Wege der Bewältigung. Die Autorin Christa Kolodej sorgt mit zahlreichen Fallbeispielen und seriösen Studien dafür, dass dieser Ratgeber eine ausgesprochen gute Hilfestellung für alle Betroffenen darstellt.

Der Ratgeber Mobbing. Psychoterror am Arbeitsplatz und seine Bewältigung zeichnet sich vor allem durch die Qualität der Verfasserin, sich in eine von Mobbing betroffene Person hineinzuversetzen, aus. Man hat von Anfang an das Gefühl, den gesamten …

Arbeitsrecht – Der sichere Umgang mit den Fragen des Arbeitsrechts

Arbeitsrecht ist mehr, als nur die Verhandlung um Kündigung und Kündigungsschutz oder die Verhandlungen über Tarife und Abfindungen. Das deutsche Arbeitsrecht findet im Berufsalltag nahezu täglich Anwendung. Der Lehrgang “Arbeitsrecht” vermittelt die Grundzüge des Arbeitsrechts, welche Personengruppe das Arbeitsrecht betrifft und wann das Arbeitsrecht wie zu gebrauchen und anzuwenden ist. Die Studiendauer beträgt sechs Monate, der Studienbeginn ist jederzeit möglich. Eine Studienverlängerung um weitere sechs Monate ist kostenlos möglich. Im Kursangebot enthalten sind neun Studienhefte, die zum Lernen und Nachlesen zur Verfügung gestellt werden. Der Weiterbildungskurs “Arbeitsrecht” ist nach dem AZWV zertifiziert und durch einen …

Infoabend an der IUCE – Studium plus Arbeitsvertrag

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Infoabend an der IUCE – Studium plus Arbeitsvertrag

Freiburg, 7. September 2011 – Die International University of Cooperative Education (IUCE) Freiburg lädt für Mittwoch, 14. September 2011, um 18.00 Uhr zu einem Informationsabend zum Studium an der ersten privaten Hochschule für Duales Studium in Baden-Württemberg ein. Die Veranstaltung findet auf dem Campus, Kronenstraße 2-4 statt. Sie bietet allen Interessierten Gelegenheit, sich einen persönlichen Eindruck von der IUCE zu verschaffen. Allgemeine Informationen u.a. zum Semesterstart im Oktober, zu Zugangsvoraussetzungen und Bewerbungsverfahren, zu Studienfächern und Studiengebühren stehen dabei ebenso auf dem Programm wie die Möglichkeit, individuelle Fragen …

Infoabend an der IUCE – Studium plus Arbeitsvertrag

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Infoabend an der IUCE – Studium plus Arbeitsvertrag

Freiburg, 25. Juli 2011 – Die International University of Cooperative Education (IUCE) Freiburg lädt für Mittwoch, 3. August 2011, um 18.00 Uhr zu einem Informationsabend zum Studium an der ersten privaten Hochschule für Duales Studium in Baden-Württemberg ein. Die Veranstaltung findet auf dem Campus, Kronenstraße 2-4 statt. Sie bietet allen Interessierten Gelegenheit, sich einen persönlichen Eindruck von der IUCE zu verschaffen. Allgemeine Informationen u.a. zum Semesterstart im Oktober, zu Zugangsvoraussetzungen und Bewerbungsverfahren, zu Studienfächern und Studiengebühren stehen dabei ebenso auf dem Programm wie die Möglichkeit, individuelle Fragen …

Infoabend an der IUCE – Studium plus Arbeitsvertrag

IUCE-LogoInfoabend an der IUCE – Studium plus Arbeitsvertrag

Freiburg, 21. Juni 2011 – Die International University of Cooperative Education (IUCE) Freiburg lädt für Mittwoch, 29. Juni 2011, um 18.00 Uhr zu einem Informationsabend zum Studium an der ersten privaten Dualen Hochschule in Baden-Württemberg ein. Die Veranstaltung findet auf dem Campus, Kronenstraße 2-4 statt. Sie bietet allen Interessierten Gelegenheit, sich einen persönlichen Eindruck von der IUCE zu verschaffen. Allgemeine Informationen u.a. zum Semesterstart im Oktober, zu Zugangsvoraussetzungen und Bewerbungsverfahren, zu Studienfächern und Studiengebühren stehen dabei ebenso auf dem Programm wie die Möglichkeit, individuelle Fragen direkt mit …

Bullying am Arbeitsplatz

Bullying am Arbeitsplatz

Beim Bullying handelt es sich – ganz allgemein – um wiederholte verbale und/oder körperliche Angriffe aller Art. Oft ist das Opfer dabei in einer schwächeren Position physischer oder sozialer Art. Besondere Prägung bekam die Begrifflichkeit in den letzten Jahren im Zusammenhang mit Mobbing und sexueller Belästigung am Arbeitsplatz. Dabei ergibt sich die Unterscheidung durch die weniger subtile Art der Gängelung im Vergleich zum allgemeinhin bekannten Mobbing. So erfolgt die Anfeindung meist sehr direkt und unvermittelt – oft mit einem klar erkennbaren Ziel verbunden. Ob der klaren Sachlage scheint es in den meisten …

Arbeitszeugnis – Zeugniscode

Zeugniscode

Die schon anfangs angesprochene Geheimsprache der Arbeitgeber ist nach Umfragen in den meisten Zeugnissen in Form übertrieben positiv formulierter Redewendungen und Floskeln zu finden. Diese verschlüsselten Leistungswörter orientieren sich an Schulnoten und enthalten oft irreführende Aussagen, die folgendermaßen zu interpretieren sind:

  • Sehr gut = stets zu unserer vollsten Zufriedenheit erledigt
  • Gut = stets zu unserer vollen Zufriedenheit oder zu unserer vollsten Zufriedenheit (ohne stets)
  • Befriedigend = zu unserer vollen Zufriedenheit
  • Ausreichend = zu unserer Zufriedenheit
  • Mangelhaft = hat sich bemüht, den Anforderungen gerecht zu werden

mittlerweile haben sich des weiteren folgende Formulierungen etabliert:

Arbeitszeugnis – Form des Arbeitszeugnisses

Form

Vorschriften über die besondere Form eines Arbeitszeugnisses bestehen nicht. Es gibt jedoch bestimmte Mindestanforderungen, die es zu erfüllen gilt. So muss der Text mit Schreibmaschine oder PC erstellt werden auf einem Blatt des Formats DIN A4. Rechtschreibfehler oder grammatikalische Fehler müssen ggfls. berichtigt werden.

Formulierung

In einem Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 14. Oktober 2003 heißt es:

Dem Arbeitgeber ist nicht vorgegeben, welche Formulierungen er im Einzelnen verwendet. Auch steht ihm frei, welches Beurteilungsverfahren er heranzieht. Der Zeugnisleser darf nur nicht im Unklaren gelassen werden, wie der Arbeitgeber die Leistung einschätzt.

Daraus geht klar hervor, …

Arbeitszeugnis – Rechtliche Grundsätze

Arbeitszeugnis – Rechtliche Grundsätze

Wahrheitspflicht

Die Beurteilungsaspekte müssen wahr sein und den Tatsachen entsprechen und müssen für den künftigen Arbeitgeber ein “berechtigtes, billigenswertes und schutzwürdiges Interesse” darstellen. Dabei ist zu bedenken, dass sie nur dann als gegeben angesehen werden, wenn sie über den gesamten Beschäftigungszeitraum charakteristisch waren. Einmalige oder kurzzeitige Vorkommnisse, welcher Art auch immer, sind in dieser Hinsicht also nicht zu berücksichtigen und dürfen nicht aufgenommen werden. Bei der Gesamtbeurteilung, die das Arbeitszeugnis ja darstellen soll, sind folglich nur diejenigen Tatsachen von belang, die sich dauerhaft auf die Leistungsfähigkeit ausgewirkt haben.

Der Arbeitgeber ist …

Arbeitszeugnis – Gesetzeslage und Rechtsprechung

Arbeitszeugnis – Gesetzeslage und Rechtsprechung

Nach § 109 (Zeugnis) der Gewerbeordnung gilt folgendes:

(1) Der Arbeitnehmer hat bei Beendigung eines Arbeitsverhältnisses Anspruch auf ein schriftliches Zeugnis. Das Zeugnis muss mindestens Angaben zu Art und Dauer der Tätigkeit (einfaches Zeugnis) enthalten. Der Arbeitnehmer kann verlangen, dass sich die Angaben darüber hinaus auf Leistung und Verhalten im Arbeitsverhältnis (qualifiziertes Zeugnis) erstrecken.
(2) Das Zeugnis muss klar und verständlich formuliert sein. Es darf keine Merkmale oder Formulierungen enthalten, die den Zweck haben, andere als aus der äußeren Form oder aus dem Wortlaut ersichtliche Aussage über den Arbeitnehmer treffen.