Berufsunfähigkeitsversicherung – Allgemeine Versicherungsbedingungen

Die Allgemeinen Versicherungsbedingungen

Mit der Deregulierung Mitte der Neunziger Jahre wurden die Allgemeinen Versicherungsbedingungen zum zentralen Teil des Versicherungsvergleichs. In der Folge sind die unterschiedlichen Preise nur grober Anhaltspunkt und können nur bedingt Auskunft geben über das Tasächliche Preis-Leistungs-Verhältnis. Die genauen Modalitäten ergeben sich aus den Formulierungen der AVB und müssen entsprechend sorgfältig studiert werden um im Versicherungsfall keine böse Überraschung zu erleben.

Berufsunfähigkeitsversicherung – Wichtige Bedingungen

Wichtige Bedingungen

  • Der Verzicht auf eine abstrakte Verweisung, die den Versicherten im Falle einer Berufsunfähigkeit dazu verpflichten würde, einer ähnlichen Tätigkeit nachzugehen. So könnte beispielsweise ein Chirurg weiterhin als ärztlicher Gutachter arbeiten.
  • Prognose der Arbeitsunfähigkeit für einen Zeitraum von sechs Monaten. In der Vergangenheit wurde oft der Zeitraum von drei Jahren vereinbart.
  • Rückwirkende Zahlung für drei (oder mehr) Jahre sofern eine Erkrankung anfangs als unbedeutsam eingeschätzt wird, sich in der Folgezeit jedoch als Arbeitseinschränkung herausstellt.
  • Auf Antrag zinslose Stundung. Da im Versicherungsfall bis zur Gewährung der Auszahlung oftmals kein Einkommen zur Verfügung steht, kann die Stundung der Beiträge beantragt werden

Berufsunfähigkeitsversicherung – Versicherungsbeiträge

Wie hoch sind meine Versicherungsbeiträge?

Genaue Angaben sind nur für individuelle Fälle sinnvoll. Es gibt jedoch verschiedene Faktoren, die die Höhe der Versicherungsbeiträge stark beeinflussen:

  • Das maximale Auszahlungsalter, das sich üblicherweise nach der Regelaltersrente richtet. Die meisten Verträge bieten Zahlungen höchstens bis zum vollendeten 65. Lebensjahr an. Mittlerweile gibt es jedoch Anbieter die eine Auszahlung bis zum vollendeten 67. Lebensjahr gewähren. Dieser Trend dürfte sich in den kommenden Jahren fortsetzen.
  • Das Alter, bis zu welchem der Versicherungsfall spätestens eingetreten sein muss. So schließen einige Versicherungen die letzten Berufsjahre aus und