Unterschied zwischen Ausbildungvertrag und Arbeitsvertrag
| Ausbildungsvertrag | Arbeitsvertrag | |
| Berufsausbildung in einem anerkanntem Ausbildungsberuf | Vertragsgegenstand | Arbeitsleistung |
| Ausbilder und Auszubildender (bei Jugentlichen unter 18 Jahren die gesetzlichen Vertreter) | Vertragspartner | Arbeitgeber und Arbeitnehmer |
| Vorgegeben durch die Ausbildungsordnung (je nach Ausbildungsberuf mindestens zwei, höchstens dreieinhalb Jahre) | Vertragsdauer | Liegt im Ermessen der Vertragspartner |
| Ausbildungsvergütung | Entgelt | Lohn und Gehalt |
| Während der Probezeit jederzeit ohne Einhaltung der Kündigungsfrist. Danach nur möglich: 1. aus einem wichtigen Grund, ohne Einhaltung der Kündigungsfrist 2. vom Auszubildenden mit einer Frist von 4 Wochen, wenn er die Berufsausbildung aufgeben, oder sich für eine
andere Berufstätigkeit ausbilden lassen will | Kündigung |