Mit dem eigenen Webshop selbstständig machen

Mit dem eigenen Webshop selbstständig machen

Viele Menschen träumen davon, sich selbstständig zu machen und ihr eigener Chef zu sein. Doch die Selbstständigkeit ist auch mit Unsicherheit verbunden. Während eine Festanstellung für ein regelmäßiges Einkommen sorgt, ist der Selbstständige für sein Einkommen selbst verantwortlich. Dennoch kann der eigene Webshop den Traum von der Selbstständigkeit wahr werden lassen. Die folgenden Informationen bieten einen ersten Überblick; für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität wird jedoch keine Haftung übernommen.

Eine Strategie finden

Selbstständige benötigen eine möglichst konkrete Vorstellung davon, wie ihr Eine-Person-Unternehmen aussehen soll. Diese Vision ist nicht nur eine gute Motivation, sondern bildet auch die Grundlage für alle weiteren Überlegungen. Diese sollten in einem detaillierten Businessplan festgehalten werden.

Eine selbstständige Tätigkeit und eine Anstellung bei einer anderen Firma müssen sich gegenseitig nicht ausschließen. Beide Arbeitsbereiche sollten jedoch klar getrennt sein, damit keine Konkurrenz zwischen der Selbstständigkeit und der Arbeit als Angestellter entsteht. Darüber hinaus ist zu klären, ob der Arbeitgeber über die selbstständige Tätigkeit informiert werden muss oder ob vonseiten des Arbeitgebers sogar eine Erlaubnis notwendig ist.

Eine Möglichkeit, um sich ein zweites Standbein aufzubauen, bietet ein eigener Webshop. Manche Webshop-Betreiber betrachten den Onlinehandel als nettes Nebeneinkommen. Anderen geht es darum, mit einem Hobby Geld zu verdienen oder mehr Entscheidungsfreiheit zu genießen. Die neuen Freiheiten sind jedoch mit einigen Hindernissen und Herausforderungen verbunden.

Was gilt es zu beachten?

Wer einen eigenen Webshop eröffnen möchte, sollte sich vorab mit einigen Fragen auseinandersetzen. Wichtig ist, dass der Webshop rechtlich auf sicheren Beinen steht. Die selbstständige Tätigkeit muss zum Beispiel dem Finanzamt gemeldet werden.

Wer am Anfang zunächst nur einen geringen Umsatz erwartet, kann eventuell die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen. In diesem Fall muss keine Umsatzsteuer gezahlt werden. Wie hoch der Umsatz dafür sein darf, ist von Jahr zu Jahr verschieden. Die Zahlen sind öffentlich einsehbar und werden im Voraus veröffentlicht.

In der Regel müssen Webshop-Betreiber ein Gewerbe anmelden. Möglicherweise ist auch eine spezielle Zulassung erforderlich – das kommt ganz darauf an, was im Webshop verkauft wird. Die Waren selbst müssen natürlich ebenfalls legal sein. Darüber hinaus gibt es viele große und kleine Formalitäten, die auf zukünftige Onlinehändler zukommen. Deshalb kann es sinnvoll sein, einen Gründer-Workshop oder einen vergleichbaren Kurs zu besuchen. Möglich ist auch eine professionelle Einzelberatung.

Regeln im Internet beachten

Da der Webshop auf eine Internetseite angewiesen ist, sollten sich Betreiber zudem mit den Gesetzen und Verordnungen auseinandersetzen, die für Websites gelten. Ab Mai 2018 gilt die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO), die strenge Richtlinien für den Datenschutz vorgibt.

Selbstständige sind selbst dafür verantwortlich, sich über neue Gesetze und Regelungen zu informieren. Die Vorschriften können sich schnell ändern. Deshalb ist es wichtig, über relevante Themen rund um den Onlinehandel und den Betrieb einer Website immer auf dem Laufenden zu bleiben.

su

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