Meisterausbildung – Einführung

Meisterausbildung Einführung

Die Auszeichnung als Meister eines Handwerks blickt in Deutschland auf eine lange Tradition zurück. Durch Ablegen der Meisterprüfung, die trotz der Novellierung im Jahre 2004 wenig an Reiz verloren hat, ergeben sich Möglichkeiten und Privilegien, die anderweitig nicht zu realisieren sind: Neben der Befugnis, Auszubildende im jeweiligen Handwerk auszubilden, gibt es immer noch rund 40 zulassungspflichtige Handwerke (zulassungspflichtige Handwerke mit Erfordernis des großen Befähigungsnachweises), die nur von einem Meisterbetrieb angeboten werden dürfen. Auch die Bezeichnung des Meisterbetriebes selbst dürfen nur durch Meister eines Handwerks geleitete Betriebe führen. Die folgenden Handwerke sind weiterhin zulassungspflichtig:

Augenoptiker, Boots- und Schiffbauer, Brunnenbauer, Bäcker, Büchsenmacher, Chirurgiemechaniker, Dachdecker, Elektroinstallateur, Elektromaschinenbauer, Feinwerkmechaniker, Fleischer, Friseur, Gerüstbauer, Glasbläser und Glasapparatebauer, Glaser, Hörgeräteakustiker, Informationstechniker, Installateur und Heizungsbauer, Karosserie- und Fahrzeugbauer, Klempner, Konditor, Kraftfahrzeugtechniker, Kälteanlagenbauer, Landmaschinenmechaniker, Maler und Lackierer, Maurer und Betonbauer, Metallbauer, Ofen- und Luftheizungsbauer, Orthopädieschuhmacher, Orthopädietechniker, Schornsteinfeger, Seiler, Steinmetz und Steinbildhauer, Straßenbauer, Stukkateure, Tischler, Vulkaniseur und Reifenmechaniker, Wärme-, Kälte- und Schallschutzisolierer, Zahntechniker, Zimmermann, Zweiradmechaniker

Seit Januar 2004 nicht mehr zulassungspflichtig sind folgende Handwerke:

Behälter- und Apparatebauer, Betonstein- und Terrazzo-Hersteller, Bogenmacher, Brauer und Mälzer, Buchbinder, Buchdrucker, Schriftsetzer und Drucker, Drechsler (Elfenbeinschnitzer) und Holzspielzeugmacher, Edelsteinschleifer und -graveur, Estrichleger, Feinoptiker, Flexograf, Fliesen-, Platten- und Mosaikleger, Fotograf, Galvaniseur, Gebäudereiniger, Geigenbauer, Glas- und Porzellanmaler, Glasveredler, Goldschmied und Silberschmied, Holzbildhauer, Holzblasinstrumentenmacher, Keramiker, Klavierbauer und Cembalobauer, Korbmacher, Küfer (Böttcher), Kürschner, Metall- und Glockengießer, Metallbildner, Metallblasinstrumentenmacher, Modellbauer, Modist, Müller, Orgelbauer und Harmoniumbauer, Parkettleger, Raumausstatter, Rollladen- und Jalousiebauer, Sattler und Feintäschner, Schilder- und Lichtreklamehersteller, Damen- und Herrenschneider, Schneidwerkzeugmechaniker, Schuhmacher, Segelmacher, Siebdrucker, Sticker, Textilreiniger, Uhrmacher, Vergolder, Wachszieher, Weber, Weinküfer, Zupfinstrumentenmacher

Die Ausbildung zum deutschen Handwerksmeister ist zu unterscheiden von der des Industriemeisters, die keine gesonderte kaufmännische Ausbildung zur selbständigen Unternehmensführung erhält. In Österreich ist der gewerbliche Meister mit dem deutschen Handwerksmeister zu vergleichen, wohingegen der Werkmeister dem Industriemeister gleichkommt.

Die Meisterausbildung stellt in Deutschland die höchste Qualifikationsstufe eines Handwerks dar und wird nun auch europaweit als Spitzenqualifikation anerkannt.

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