Wenn der Wunschstudienplatz vergeben ist – Tipps zum Thema Studienplatzklage

Wenn der Wunschstudienplatz vergeben ist – Tipps zum Thema Studienplatzklage

Manchmal sind zulassungsbeschränkte Studienplätze schnell restlos vergeben und Unis und Hochschulen lehnen alle weiteren Bewerber ab. Wunschkarrieren können dadurch enden, bevor sie überhaupt begonnen haben. Abgelehnte Bewerber greifen häufig zu Alternativen und wechseln zum Beispiel in Zweit- oder Dritt-Wahl-Studiengänge. Manche beginnen gar eine Ausbildung oder arbeiten in Ausweichjobs. Wenn solche Alternativen für Sie nicht in Frage kommen, sollten Sie eine Studienplatzklage erwägen. Manchmal tun sich Türen auf, die vorher fest verschlossen erschienen.

Kernaussage: Holen Sie sich Ihren Studienplatz: Das Grundgesetz ist auf Ihrer Seite!

Artikel 12 des Grundgesetzes hält fest, dass jeder Bürger Deutschlands das Recht hat, Beruf, Arbeitsplatz und Ausbildungsstätte frei zu wählen. Keine deutsche Hochschule darf Ihnen dieses Recht verwehren. Bei einer Studienplatzklage beziehen sich Anwälte und Kläger auf diesen Artikel, denn sie gehen davon aus, dass die Beklagten das Recht einschränken. Dies ist bei einigen zulassungsbeschränkten Studiengängen der Fall, sofern die Bildungsstätte die verfügbaren Kapazitäten nicht voll ausschöpft. Dann gibt es zu wenig angebotene Plätze, obwohl die Universität theoretisch mehr Studenten aufnehmen könnte.

Typische Studiengänge, in die sich Studenten einklagen können

Kaum jemand klagt sich in einen Platz der Fächer Physik oder Mathematik ein, weil diese in der Regel nicht zulassungsbeschränkt sind. Bei Human-, Zahn- und Tiermedizin sowie Psychologie ist es hingegen sehr verbreitet. Immer öfter werden Anwälte für Ihre Klienten auch in Fächern wie Jura, Pharmazie oder bei Lehrämtern aktiv. Grundsätzlich ist eine Studienplatzklage in jedem zulassungsbeschränkten Fach möglich.

Immer wieder berichten Medien über steigende Studentenzahlen. So berichtete die Welt in einem Artikel aus September 2019, dass sich die deutschlandweite Uni-Anfängerquote von 2006 (43 Prozent) bis 2019 (60 Prozent) um erstaunliche 17 Prozent erhöht hat. Wer an die Uni möchte, muss sich also viel Konkurrenz stellen – und die ist in diversen Fächern unvorstellbar groß.

Ihre Chancen bei einer Studienplatzklage

Auch mit einer Studienplatzklage ist Ihnen der gewünschte Studienplatz nicht sicher. Aber Ihre Chancen verbessern sich zum Teil erheblich. In manchen Fächern kommen Sie mit einem guten Anwalt mit größter Wahrscheinlichkeit noch unter, zum Beispiel beim Bachelor in Psychologie. Beachten Sie, dass Ihr Fall immer individuell betrachtet wird. So mancher Bewerber hat sehr gute Aussichten, der andere weniger.

Dabei kommt es übrigens nicht auf Faktoren wie Ihre Abiturnote oder die bisher von Ihnen gesammelten Wartesemester an. Die Chancen verbessern sich zum Beispiel, wenn Sie sich nicht nur bei einer Universität beworben haben, sondern bei so vielen deutschen Hochschulen wie möglich. Vielleicht kommen nicht alle Hochschulen im Land für Sie in Frage, doch schon mit vier oder fünf eingereichten Bewerbungen maximieren Sie Ihre Chancen.

In diesen Fällen ist eine Studienplatzklage aussichtslos:

Sie sind nicht für das Studium an einer Hochschule berechtigt (kein Abitur oder sonstiges)
Ihre Bewerbung auf den Studienplatz enthält Formfehler
Sie haben die Fristen, etwa für das Einreichen Ihrer Bewerbung nicht eingehalten
Sie haben sich bei einer ausländischen Universität beworben

Ablauf einer Studienplatzklage in Deutschland

Wenn Sie bei einer Ablehnung durch die Hochschule die Voraussetzungen für eine Studienplatzklage erfüllen, sollten Sie sofort einen Anwalt einschalten, der auf diese Art Klagen spezialisiert ist, zum Beispiel die Kanzlei Dr. Heinze & Partner. Dieser wird zunächst bei den Hochschulen beantragen, Sie doch zuzulassen. Zusätzlich reicht er eine einstweilige Anordnung beim zuständigen Verwaltungsgericht ein.

Möglicherweise gibt die Universität bereits dem Antrag stand und lässt Sie sofort zu. Ansonsten müssen Sie auf den Beschluss des Gerichts warten, der Sie mittels Eilverfahren jedoch innerhalb weniger Monate erreicht. Sollten Sie in diesem Semester nicht der einzige Kläger sein, müssen Sie sich unter Umständen einem zusätzlichen Losverfahren stellen, bei dem die nun zur Verfügung gestellten Studienplätze unter allen Klägern ausgelost werden.

Fazit

Studienplatzklagen können sich lohnen. Aufgrund des Aufwands und der Kosten, die zwischen 1.000 und 30.000 Euro liegen können, sollten Sie die Klage jedoch nur erwägen, wenn Sie den Platz wirklich in Anspruch nehmen möchten. Die Kosten legt das Gericht jedoch der Partei auf, die den Prozess verliert. Im Optimalfall müssen also nicht Sie zahlen, sondern die Universität. Möglicherweise zahlt auch Ihre Rechtschutzversicherung die Kosten, falls Sie verlieren sollten. Hier kommt es jedoch auf Ihre Police an.

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