Existenzgründung aus Arbeitslosigkeit: Der neue Gründungszuschuss
Seit dem 1. August 2006 ersetzt der neue Gründungszuschuss den Existenzgründungszuschuss („Ich AG“) und das Überbrückungsgeld. Das neue Förderinstrument richtet sich an alle Existenzgründer, die Arbeitslosengeld beziehen und sich beruflich selbstständig machen wollen. Empfänger von Arbeitslosengeld II können die Förderung nicht in Anspruch nehmen.
Insgesamt beträgt die Förderdauer bis zu 15 Monate. Sie ist in zwei Phasen unterteilt:
In den ersten neun Monaten nach dem Unternehmensstart erhalten Gründer neben Leistungen in Höhe ihres individuellen monatlichen Arbeitslosengeldes monatlich eine Pauschale von 300 Euro, um sich so in der gesetzlichen Sozialversicherung …