Agentur für Arbeit Goslar
Arbeitszeugnis – Zeugniscode
Zeugniscode
Die schon anfangs angesprochene Geheimsprache der Arbeitgeber ist nach Umfragen in den meisten Zeugnissen in Form übertrieben positiv formulierter Redewendungen und Floskeln zu finden. Diese verschlüsselten Leistungswörter orientieren sich an Schulnoten und enthalten oft irreführende Aussagen, die folgendermaßen zu interpretieren sind:
- Sehr gut = stets zu unserer vollsten Zufriedenheit erledigt
- Gut = stets zu unserer vollen Zufriedenheit oder zu unserer vollsten Zufriedenheit (ohne stets)
- Befriedigend = zu unserer vollen Zufriedenheit
- Ausreichend = zu unserer Zufriedenheit
- Mangelhaft = hat sich bemüht, den Anforderungen gerecht zu werden
mittlerweile haben sich des weiteren folgende Formulierungen etabliert:
- Sehr gut = hat unseren Erwartungen
Berufsinformationszentrum BIZ Göttingen
Agentur für Arbeit Göttingen
Berufsinformationszentrum (BIZ) Göttingen
…Berufsinformationszentrum BIZ Emden
Agentur für Arbeit Emden
Berufsinformationszentrum (BIZ) Emden
Schlesierstrasse 10-12
26723 Emden
Telefon Fax Email
Telefon: 04921/808-241
Fax: 04921/808-988
E-Mail:Emden.biz@arbeitsagentur.de
Öffnungszeiten:
Montag und Dienstag von 8.00 bis 16.00Uhr
Mittwoch und Freitag von 8.00 bis 12.30 Uhr
Donnerstag von 8.00 bis 18.00 Uhr…
Berufsinformationszentrum BIZ Celle
Agentur für Arbeit Celle
Berufsinformationszentrum (BIZ) Celle
Hausanschrift:
Agentur für Arbeit
Georg-Wilhelm-Str. 14
29223 Celle
Postanschrift:
Agentur für Arbeit
Postfach 11 09
29201 Celle
Telefon Fax Email
Tel.: (05141) 961-200
Fax: (05141) 961209
E-Mail: Celle.BIZ@arbeitsagentur.de
Öffnungszeiten:
08:00 Uhr – 15:30 Uhr Montag – Mittwoch
08:00 Uhr – 18:00 Uhr Donnerstag
08:00 Uhr – 13:00 Uhr Freitag…
Berufsinformationszentrum BIZ Braunschweig
Agentur für Arbeit Braunschweig
Berufsinformationszentrum (BIZ) Braunschweig
Hausanschrift:
Agentur für Arbeit Braunschweig
Cyriaksring 10
38002 Braunschweig
Postanschrift:
Agentur für Arbeit Braunschweig
Postfach 1239
38002 Braunschweig
Telefon Fax Email
Telefon: 0531 207-0
Telefax: 0531 207 1850
E-mail: Braunschweig@arbeitsagentur.de
Öffnungszeiten
Montag: 8:00 Uhr bis 15:30 Uhr
Dienstag: 8:00 Uhr bis 15:30 Uhr
Mittwoch: 8:00 Uhr bis 15:30 Uhr
Donnerstag: 8:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Freitag: 8:00 Uhr bis 13:00 Uhr…
Arbeitszeugnis – Form des Arbeitszeugnisses
Form
Vorschriften über die besondere Form eines Arbeitszeugnisses bestehen nicht. Es gibt jedoch bestimmte Mindestanforderungen, die es zu erfüllen gilt. So muss der Text mit Schreibmaschine oder PC erstellt werden auf einem Blatt des Formats DIN A4. Rechtschreibfehler oder grammatikalische Fehler müssen ggfls. berichtigt werden.
Formulierung
In einem Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 14. Oktober 2003 heißt es:
Dem Arbeitgeber ist nicht vorgegeben, welche Formulierungen er im Einzelnen verwendet. Auch steht ihm frei, welches Beurteilungsverfahren er heranzieht. Der Zeugnisleser darf nur nicht im Unklaren gelassen werden, wie der Arbeitgeber die Leistung einschätzt.
Daraus geht klar hervor, dass Freiheit besteht hinsichtlich der …
Berufsinformationszentrum BIZ Bremerhaven
Agentur für Arbeit Bremerhaven
Berufsinformationszentrum (BIZ) Bremerhaven
im Rundbau der Agentur für Arbeit
Hausanschrift
Grimsbystr. 1
27570 Bremerhaven
Postanschrift:
Postfach
27512 Bremerhaven
Telefon Fax E-Mail:
Telefon: 0471 / 9449 245
Fax: 0471/ 9449 – 246
Email: Bremerhaven.BIZ@arbeitsagentur.de
Öffnungszeiten:
Mo/ Di 8.00 – 16.00 Uhr
Mi 8.00 – 13.00 Uhr
Do 8.00 – 18.00 Uhr
Fr 8.00 – 13.00 Uhr…
Berufsinformationszentrum BIZ Bremen
Agentur für Arbeit Bremen
Berufsinformationszentrum (BIZ) Bremen
Doventorsteinweg 44
28195 Bremen
Telefon Fax Email
Telefon(0421) 178 – 2601
Fax(0421) 178 – 1565
Öffnungszeiten
Mo. + Di. von 8.00 bis 16.00 Uhr
Mi. + Fr. von 8.00 bis 13.00 Uhr
Do. von 8.00 bis 18.00 Uhr…
Arbeitszeugnis – Rechtliche Grundsätze
Arbeitszeugnis – Rechtliche Grundsätze
Wahrheitspflicht
Die Beurteilungsaspekte müssen wahr sein und den Tatsachen entsprechen und müssen für den künftigen Arbeitgeber ein „berechtigtes, billigenswertes und schutzwürdiges Interesse“ darstellen. Dabei ist zu bedenken, dass sie nur dann als gegeben angesehen werden, wenn sie über den gesamten Beschäftigungszeitraum charakteristisch waren. Einmalige oder kurzzeitige Vorkommnisse, welcher Art auch immer, sind in dieser Hinsicht also nicht zu berücksichtigen und dürfen nicht aufgenommen werden. Bei der Gesamtbeurteilung, die das Arbeitszeugnis ja darstellen soll, sind folglich nur diejenigen Tatsachen von belang, die sich dauerhaft auf die Leistungsfähigkeit ausgewirkt haben.
Der Arbeitgeber ist nicht verpflichtet, negative Kriterien überhaupt …