Turbulente
Zeiten – In Zeiten politischer Turbulenzen drohen weitreichende
Veränderungen: längere Lebensarbeitszeit bis 67 Jahre, höhere
Rentenbeiträge und weitere Nullrunden für Ruheständler.
Trotz anderslautender Zusagen der Politik sind weitere Leistungskürzungen
zu erwarten. Nach Meinung des Essener Wirtschaftprofessors Reinhold
Schnabel drohen Erwerbstätigen im Ruhestand teils erhebliche
Einkommenslücken.
Abschied
von der Illusion – Das weit verbreitete Bild, die gesetzliche
Rentenversicherung böte eine ausreichende Versorgung im Alter,
trifft heute längst nicht mehr zu. Die zu erwartenden Einkünfte
aus dem Topf der gesetzlichen Rentenversicherung reichen schon heute
kaum um den gewohnten Lebensstandard zu halten. Die Situation ist
also klar: mehr Eigeninitiative ist gefragt um auch nach dem Berufsleben
finanziell handlunsfähig zu bleiben. Doch welches der vielen
Vorsorgemodelle bringt die beste Rendite in ihrer speziellen Lebenssituation?
Ein unübersichtlicher Dschungel von Vorsorgeprodukten erschwert
die Orientierung.
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sie den besten Weg – Mit unserer unabhängigen Plattform
möchten wir sie über die wichtigsten Produktvarianten
informieren und die jeweiligen Vor- und Nachteile aufzeigen. Unser
Förderquotenrechner
hilft ihnen, ein auf ihre Einkommensverhältnisse zugeschnittenes
Vorsorgemodell zu finden.
Betriebliche Altersvorsorge
Die betriebliche Altersversicherung
Die Rente ist ein vielfach diskutiertes Thema in den letzten Jahren. Wer sich nur auf die gesetzliche Rente verlässt, rutscht unweigerlich in die sogenannte Altersarmut ab, da diese Rente nur noch die Grundversorgung des Ruhestandes absichert. Wer dieser Armut entgehen will, muss zwingend während seines Arbeitslebens vorsorgen. Hier hat der Gesetzgeber mehrere Möglichkeiten geschaffen. Es gibt das sogenannte Drei Schichten System.
Die erste Schicht ist die gesetzliche Rente, die zweite Schicht ist die Altersvorsorge mit Hilfe des Arbeitgebers und die dritte Schicht ist die private Vorsorge. Die betriebliche Altersversorgung fällt unter die zweite Schicht. Der Arbeitgeber muss seinen Mitarbeitern die Möglichkeit bieten, eine betriebliche Altersversorgung aufzubauen. Dazu gibt es mehre Möglichkeiten. Zum einen gibt es die arbeitnehmerfinanzierte Ansparung, der Entgeltumwandlung, zum anderen die arbeitgeberfinanzierte Leistung. Es gibt auch die Möglichkeit der Mischfinanzierung.
Bei der Durchführung der betrieblichen Altersvorsorge werden dabei folgende Wege unterschieden:
Die betriebliche Altersversorgung gründet sich auf die Idee, das der Arbeitgeber einen gewissen Betrag seines Bruttolohnes für die Ansparung aufwendet. So ist es möglich, maximal 4 % der Beitragsbemessungsgrenze in den Sparvertrag einzuzahlen. Dies wird direkt vom Bruttolohn einbehalten. Die daraus resultierenden Einsparungen in der Sozialversicherung und der Lohnsteuer werden ebenfalls in den Sparvertrag mit einbezahlt. Den steuerlichen und sozialversicherungspflichtigen Vorteil teilen sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer.
Die Rentenzahlungen erfolgen beim Eintritt in die Altersrente und werden lebenslang gezahlt. Man kann auch Rentengarantiezeiten vereinbaren, um die Hinterbliebenen abzusichern.
Gesetzliche Rentenversicherung
Die gesetzliche Rentenversichung
“Unsere Renten sind sicher”, wer kennt den Satz unseres früheren Ministers Norbert Blühm nicht. Sicher an der gesetzlichen Rentenversicherung ist jedoch nur eines – sie dient nur noch zur Grundversorgung der Ansprüche im Alter.
Die gesetzliche Rentenversicherung ist schon sehr alt. Otto von Bismark hat diese Art der sozialen Absicherung im 19. Jahrhundert eingeführt. Seit genau 115 Jahren gibt es diese Altersversorgung. Und Jahrzehnte lang hat sich dieses Prinzip als ausreichend erwiesen. Doch das hat sich in den letzten Jahrzehnten grundlegend geändert. Das hat einige Gründe.
Das Funktionsprinzip der gesetzlichen Rente ist denkbar einfach. Jeder Arbeitnehmer ist in der Rente pflichtversichert. Er zahlt aus seinem monatlichen Bruttolohn einen gewissen Prozentsatz in diese Rentenkasse. Der Arbeitnehmer trägt dabei 50 %, die anderen 50 % werden vom Arbeitgeber überwiesen. Hier gibt es die sogenannte Beitragsbemessungsgrenze, die derzeit bei 63.000 Euro in den alten und 54.600 Euro pro Jahr in den neuen Bundesländern liegt. Diese Zahlungen werden direkt vom Arbeitgeber an die Rentenkassen überwiesen. Aus diesen Beiträgen werden direkt die Renten an die Ruheständler ausbezahlt. Dies geschieht im sogenannten Umlageverfahren.
So wie das Geld eingenommen wird, wird es weitergegeben. Der Gesetzgeber schreibt dabei eine Mindestreserve vor, die derzeit Unter einer Monatsrentenzahlung liegt.
Da die Menschen im Ruhestand immer älter werden und es immer weniger Arbeitnehmer gibt, die in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen, wurden in der Vergangenheit immer öfter Änderungen und Rentenkürzungen vorgenommen. Das Renteneintrittsalter wurde erst vor kurzem von 65 Jahren auf 67 Jahren angehoben. Die Renten, die in Zukunft an die Arbeitnehmer von heute ausgezahlt werden, werden in Summe gerade mal 40 % des letzten Bruttolohnes ausmachen. Hier ist es unbedingt notwendig, mit privater Vorsorge sein Einkommen im Alter aufzustocken.
Private Rentenversicherung
Die private Rentenversicherung
Waren das noch Zeiten, als es von den Politikern stereotyp rauf und runter gepredigt wurde “Unsere Renten sind sicher”… Soweit, so gut. Mittlerweile pfeifen es die Spatzen von den Dächern, das die gesetzliche Rente nur noch zur Grundversorgung im Alter taugt. Wer also nicht in die Altersarmut fallen will, nachdem man Jahrzehnte gearbeitet hat, tut gut, mit einer privaten Rentenversicherung vorzusorgen.
Wer richtig für seinen Ruhestand vorsorgen will, für den gibt es einige Möglichkeiten, ein stattliches Vermögen anzusparen. Die private Rentenversicherung ist eine der besten Möglichkeiten dafür. Hier gibt es unterschiedliche Modelle, die je nach Risikofreudigkeit des Sparers entweder in Aktienfonds für risikofreudige Anleger bis zu Rentenfonds für sicherheitsbewusste Sparer jedoch immer zum Ziel führen, eine Zusatzrente zu bekommen. Eine Möglichkeit der privaten Absicherung, zu der der Staat ein beträchtliches Sümmchen beisteuert, ist die sogenannte Riester – Rente. Hier zahlt man ab dem Jahr 2008 maximal 4 % seines Vorjahresbruttoeinkommens in einen Rentenvertrag ein und bekommt vom Staat Jahr für Jahr 154 Euro und für jedes Kindergeld berechtigtes Kind nochmals 185 Euro dazu.
Je jünger man beim Abschluss einer privaten Rentenversicherung ist, desto größer ist das Vermögen, das man sich aufbauen kann. Dabei hat man bei einigen Rentenversicherungen die Wahl, sich entweder eine regelmäßige Rente auszahlen zu lassen oder die Summe auf einmal zu bekommen. Bei der Einmalzahlung ist zu beachten, das der Ertragsanteil zu versteuern ist. Je nachdem, ob man das 60. Lebensjahr schon vollendet hat, entweder voll oder ab 60 Jahren zu 50 %.
Bei der Riester – Rente können maximal 30 % als Einmalzahlung geltend gemacht werden, der Rest wird lebenslang verrentet.
Riester Rente
Riestern, heute wichtiger denn je
Die Rente ist sicher, das dachten die Generationen vor uns, und sie hatten Recht. Aber für die kommenden Rentner ist die Lage nicht rosig. Das hat auch der Gesetzgeber erkannt und mit der sogenannten Riester Rente ein Instrument ins Leben gerufen, das dem Versicherungsnehmer erlaubt, für den Ruhestand ein Finanzpolster aufzubauen, das auch noch staatlich gefördert wird.
Um in den Genuss dieser Förderung zu kommen, muss man jedoch einiges beachten. Der Sparvertrag, der abgeschlossen wird, muss staatlich zerifiziert sein. Das eingezahlte Guthaben muss mindestens bei Beginn der Rentenzahlung zur Verfügung stehen. Es müssen 2007 mindestens 3 % des Bruttoeinkommens des letzten Jahres in den Sparvertrag fließen, um die volle Förderung zu bekommen.
Sind diese Kriterien erfüllt, steht dem Vermögensaufbau für das Alter nichts mehr im Wege. Der Staat fördert jeden Sparer mit 114 Euro. Für jedes Kindergeld berechtigte Kind kommen nochmals 154 Euro hinzu. Dieses Geld fließt Jahr für Jahr mit in den Riester Sparvertrag. So erhält man nicht nur die Zinsen, die das selbst eingezahlte Kapital erwirtschaftet, sondern noch die Zulagen.
Der Rister Sparplan ist für die Versorgung im Alter gedacht. Man kann jedoch auch Kapital entnehmen, um einen eigen genutzte Immobilie zu erwerben. Hier kann man eine Summe entnehmen, um den Kauf dieser Immobilie zu finanzieren. Das Geld muss jedoch vor dem Erreichen des 65. Lebensjahres wieder in den Vertrag eingezahlt werden.
Ist der Ruhestand erreicht, hat man Wahlmöglichkeiten. Bis zu 30 % kann man sich als Einmalzahlung aus dem Riester Sparvertrag auszahlen lassen. Die Verwendung bleibt dabei jedem selbst überlassen. Der Rest wird dann als lebenslange Rente ausbezahlt.
Rürup-Rente
Die Rürup Rente
Unser Rentensystem ist sicher – so sagte es einst ein Politiker, der schon im Ruhestand ist. Leider hatte er nur bedingt Recht mit dieser Aussage. Die Rente, die jeder einzelne sein Arbeitsleben lang einzahlt, wurde und wird immer mehr beschnitten und dient lediglich noch als Grundversorgung. Um auch im Alter auf nichts verzichten zu müssen, hat der Gesetzgeber private Versorgungsmöglichkeiten ins Leben gerufen, die es dem einzelnen ermöglichen soll, privat für den Altersruhestand vorzusorgen.
Eine Möglichkeit der Vorsorge ist die sogenannte Rürup – Rente. Diese Art der Altersvorsorge eignet sich hervorragend für Selbstständige und Arbeitnehmer, die über der Beitragsbemessungsgrenze verdienen. Die Rürup – Rente, die auch Basisrente genannt wird, wirkt sich steuerlich mindernd auf das Einkommen des Einzahlers aus. Ledige können maximal 20.000 Euro, Verheiratete 40.000 Euro jährlich steuerlich geltend machen. Davon können im Jahr 2007 64 % de Beiträge für die Rürup – Rente steuerlich geltend gemacht werden. Dieser Prozentsatz steigt von Jahr zu Jahr um 2 %. Ab dem Jahr 2025 können dann 100 % der Vorsorgeaufwendungen steuerlich geltend gemacht werden. Die Steuerrückzahlungen erfolgt im Rahmen der Einkommenssteuererklärung.
Weitere Vorteile der Rürup – Rente sprechen für sich. So ist der Vertrag Hartz – IV – sicher, das heist, der Vertrag kann nicht bei Arbeitslosigkeit oder Insolvenz verwertet werden.
Die Altersrente wird lebenslang an den Versicherten ausgezahlt.
Ebenso ist es möglich, zu den Beiträgen, die monatlich in den Vertrag fließen, weitere Zahlungen als Einmalzahlung sowie steueroptimierte Zahlungen zu leisten.
Die Rürup – Rente kann auch vererbt werden. Aus gesetzlichen Gründen darf die Todesfall Leistung aber nur auf Rentenbasis erfolgen. Die Vererbung kann an hinterbliebene Ehepartner oder an die Kinder gehen, solange für die Kinder Kindergeld bezogen wird.
Da die Beiträge der Rürup – Versicherung während der Ansparphase steuerlich geltend gemacht werden können, unterliegen sie während der Rentenzahlung der Steuerpflicht. Dieser Anteil ist jedoch abhängig vom Jahr des Rentenbeginns. Er wird aus der Anfangsrente ermittelt und bleibt über die Rentenzahldauer unverändert.
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Eine Antwort auf „Altersvorsorgemöglichkeiten in der Übersicht“