Alterungsrückstellung bei der privaten Krankenversicherung

Die gesetzlichen Krankenkassen berechnen Beitragszahlungen (Einnahmen) und Leistungen an die Versicherten (Ausgaben) nach dem Umlageverfahren. Demnach finanzieren die jeweils aktuellen Beitragszahler alle Leistungen, also nicht nur für sich selbst, sondern auch für die Kinder, Sozialhilfeempfänger, Kranken und alten Menschen, die beitragsfrei eingestuft sind.

Private Krankenkassen gehen hier einen anderen Weg. Eine bestimmte Anzahl von Beitragszahlern bilden eine Gruppe, einen sogenannten Tarif, und finanzieren sich gegenseitig. Die Konsequenz ist in der Regel, dass der Beitragssatz kontinuierlich steigt, da auch die notwendigen Leistungen im Alter oft häufiger notwendig, umfangreicher und teurer sind. Private Krankenversicherer versuchen nun, den …

Berufsunfähigkeitsversicherung – Wichtige Bedingungen

Wichtige Bedingungen

  • Der Verzicht auf eine abstrakte Verweisung, die den Versicherten im Falle einer Berufsunfähigkeit dazu verpflichten würde, einer ähnlichen Tätigkeit nachzugehen. So könnte beispielsweise ein Chirurg weiterhin als ärztlicher Gutachter arbeiten.
  • Prognose der Arbeitsunfähigkeit für einen Zeitraum von sechs Monaten. In der Vergangenheit wurde oft der Zeitraum von drei Jahren vereinbart.
  • Rückwirkende Zahlung für drei (oder mehr) Jahre sofern eine Erkrankung anfangs als unbedeutsam eingeschätzt wird, sich in der Folgezeit jedoch als Arbeitseinschränkung herausstellt.
  • Auf Antrag zinslose Stundung. Da im Versicherungsfall bis zur Gewährung der Auszahlung oftmals kein Einkommen zur Verfügung steht, kann die Stundung der Beiträge beantragt werden