Meisterausbildung – Meister-BAföG

Meister-BAföG

Das Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) regelt finanzielle Unterstützung im Rahmen beruflicher Fortbildung und garantiert unter entsprechenden Voraussetzungen folgende Leistungen:

  • Übernahme von Lehrgangs- bzw. Prüfungsgebühren bis zu einer maximalen Höhe von 10.226,- EUR. Dieser Betrag wird zu 30,5% bezuschusst und zu 69,5% als zinsgünstiges Darlehen vergeben.
  • Die Anfertigung eines Meisterstückes kann zu 50%, höchstens jedoch bis zu 1.534,- EUR als Darlehen vergeben werden.
  • Zuschuss für die Kosten der Kinderbetreuung (maximal 113,- EUR/Monat für Kinder bis zum vollendeten 10. Lebensjahr)
  • Die beschriebenen Zuwendungen werden unabhängig von Vermögen und Einkommen des Anwärters gewährt und für Teilzeit- und Vollzeitlehrgänge gleichermaßen