Duale Ausbildung – Zuständigkeiten der beteiligten Institutionen

Zuständigkeiten im dualen Ausbildungssystem

Die Zuständigkeiten, der an dem Dualen System beteiligten Institutionen, und deren Befugnisse sind in Deutschland gesetzlich klar festgeschrieben. Der Bund ist demnach für die betriebliche Berufsausbildung verantwortlich. Die Regelungen auf Seiten der Berufsschulen liegen in den Händen der jeweiligen Bundesländer.

Namentlich kommen in den einzelnen Bereichen das Berufsbildungsgesetz (Bundesgesetz) und das Schulgesetz (Ländergesetze) zur Anwendung. Einen kurzen Überblick über die Zuständigkeiten soll die folgende Abbildung ermöglichen.

Zustaendigkeiten Duales-System

Die Zuständigkeiten im Einzelnen werden nachfolgend stichpunktartig dargestellt.

Duale Ausbildung – Historische Wurzeln des Dualen Ausbildungssystems

Historische Wurzeln des Dualen Ausbildungssystems

Hervorgegangen sind Berufsschulen im heutigen Sinne aus den im neunzehnten Jahrhundert in Deutschland entstandenen beruflichen Fortbildungsschulen. Diese wurden schon damals von den Lehrlingen parallel zur Ausbildung im Betrieb besucht, so dass schon damals das Ausbildungssystem dual ausgelegt war. Der Begriff einer Dualen Ausbildung erscheint erstmals in einem „Gutachten über das berufliche Ausbildungs-und Schulwesen“ (1964) vom Deutschen Ausschuss für das Erziehungs-und Bildungswesen (1953-65). Entgegen der Berufsausbildung in den Betrieben, die sich bis auf die mittelalterliche Handwerksausbildung zurückführen lässt, muss man das Entstehen oben genannter Schulen sehr viel später ansiedeln. Insbesondere die …