Weiterbildung über den Arbeitnehmer finanzieren – so geht’s

Arbeitnehmer sehen sich den fachlichen Anforderungen an ihre Aufgaben, oft nicht mehr gewachsen und wünschen sich in Weiterbildungen, besser auf ihre Arbeit vorbereitet zu werden. Wissen schafft Sicherheit und Effizienz im Arbeitsalltag. Darum nutzen Angestellte alle Möglichkeiten, sich zu schulen, auch in ihrer Freizeit. Mit dem Arbeitgeber zusammen, können Kosten gespart werden.

Der erste Schritt

Am Anfang muss ein Gespräch mit dem Arbeitgeber stehen. Wie soll er sonst von den Wünschen und Zielen erfahren? Große Unternehmen haben Personalabteilungen, die sich auch mit Personalentwicklung befassen und regelmäßige Mitarbeiterbefragungen erheben und auswerten. In kleinen Unternehmen gibt es im Idealfall noch einen Lohnbuchhalter, wenn die Abrechnungen nicht sogar ausgelagert sind.

Geeigneter Ansprechpartner ist der direkte Vorgesetzte bzw. Weisungsbefugte. Selbst wenn er keine Entscheidungsbefugnisse über Weiterbildungsmöglichkeiten hat, kann er als Unterstützer ins Boot geholt werden, um das angestrebte Weiterbildungsziel zu erreichen.

Gute Argumente, die für die Unterstützung durch den Arbeitgeber sprechen, sind die Fördermittel, die im Qualifizierungschancengesetz geregelt sind. Wieviel gefördert wird, hängt von den persönlichen Voraussetzungen des bildungsinteressierten Mitarbeiters ab, aber auch von der Größe des Betriebs und ggf. davon, ob es einen Personalentwicklungsplan gibt. Im günstigsten Fall kann der Arbeitgeber die Qualifizierung seiner Mitarbeiter komplett bezahlt bekommen.

Die meisten Bildungsträger, die Weiterbildungen in der beruflichen Qualifizierung anbieten, haben Coaches und Berater für Unternehmen, die den Bildungsbedarf feststellen und geeignete Maßnahmen zusammenstellen. Kommt es zur Buchung von Seminaren beim Träger gehört diese Beratung oft sogar zum Service dazu. Doch auch Unternehmensberatungen sehen sich vermehrt mit dem Thema Personalentwicklung konfrontiert und beraten dahingehend.

Arbeitgeber haben zudem noch einmal ganz besondere Förderchancen, wenn die zu qualifizierenden Mitarbeiter in Kurzarbeit sind oder Bildungsangebote zur Erlangung von Berufsabschlüssen führen. Letzteres soll den Fachkräftemangel eindämmen und wird daher von der Politik mit besonderen Maßnahmen unterstützt.

Welche Kurse werden gefördert?

Gelder die aufgrund des Qualifizierungschancengesetzes fließen, unterliegen natürlich einer besonderen Sorgfaltspflicht bei der Vergabe. Daher müssen die Weiterbildungen wie auch die Träger nach bestimmten Verfahren zertifiziert sein. Seminaranbieter informieren üblicherweise bei jedem Kurs, aus welchen Fördertöpfen Zuschüsse für die jeweiligen Weiterbildungen kommen können. Dies reicht vom Bildungsgutschein über den Europäischen Sozialfond bis hin zu Bafög oder Bildungskredit.

Die Kurse können von den Themen her im Grunde alles beinhalten, was zum Beruf passt. Die Bildungsziele reichen von Teilnahmebescheinigungen oder Zertifikaten bis hin zu Studienabschlüssen oder der Erlangung eines Berufsabschlusses. Viele Maßnahmen können bereits via Onlineschulung bei freier Zeiteinteilung absolviert werden, so dass der Arbeitgeber auch nicht auf seinen Mitarbeiter verzichten muss, wenn dieser im Unternehmen gebraucht wird.

Allerdings muss der Mitarbeiter auch den Anforderungen an eine Fernausbildung gewachsen sein. Das heißt, er muss wie bei der Arbeit im Homeoffice ein gutes Selbstmanagement mitbringen und sich selbst motivieren können. Wer hier Probleme sieht, für den sind berufsbegleitende Kurse die abends oder an Wochenenden im Präsenzunterricht stattfinden vielleicht eher geeignet.

Wie kommt der Arbeitgeber an Fördermittel?

Die Fördermittel für Arbeitgeber werden üblicherweise von der Agentur für Arbeit verwaltet und vergeben. Hier gibt es den Arbeitgeberservice, der den Unternehmer oder seinen Beauftragten über die Möglichkeiten informiert und ggf. bei der Antragstellung unterstützt. Der Bildungsinteressierte kann hier wenig tun, weil dies über offizielle Kanäle läuft, zu denen er üblicherweise keinen Zugang hat. Allerdings hilft es sehr, die eigenen Personalunterlagen auf einem aktuellen Stand zu haben und sämtliche Zeugnisse, Zertifikate und Referenzen bereitzustellen. Große Unternehmen kennen dies Prozedere meistens schon und haben mit der Bürokratie keine Probleme.

Ist ein Chef noch uninformiert, was die Möglichkeiten der Weiterbildungsförderung angeht, so können ihm Informationen zusammengestellt werden, die auf der Webseite der Arbeitsagentur abrufbar sind. Gerade der Hinweis, dass der Unternehmer keine Kosten hat und ggf. auch einen Ausgleich für Arbeitsausfall bekommen kann, sollten jeden Unternehmer überzeugen, sich den Bildungswünschen seiner Mitarbeiter zu öffnen. Letztendlich fördert das die Zusammenarbeit und Loyalität sogar. Die Angst, dass ein gut qualifizierter Mitarbeiter abwandert, die viele Unternehmen haben, ist dann unbegründet, wenn sich der Angestellte ernstgenommen und unterstützt fühlt.

Die passende Weiterbildung finden

Welche Weiterbildung nötig ist, zeigt zum einen der Arbeitsalltag, aber auch das Interesse des Mitarbeiters. Vielleicht möchte er sich weiter entwickeln und an anderer Stelle im Unternehmen arbeiten, wo ihm Fachkenntnisse fehlen oder er stößt im Tagesgeschäft immer wieder ans eine Grenzen.

Die Globalisierung und Digitalisierung bringen vor allem Bedarfe an Sprachkursen mit Businessvokabular und technischen Kursen mit sich. Auch der Datenschutzbeauftragte benötigt eine intensive Weiterbildung, ehe er seine Aufgaben wahrnehmen kann. Wer sein Thema schon kennt, kann im Kursnet der Arbeitsagentur einfach ein Stichwort dazu eingeben und findet die Angebote, die üblicherweise auch förderfähig sind.

Sind die Vorstellungen vom Bildungsziel noch nicht so konkret, kann auch nach Berufsfeldern gesucht werden. Dann wird in der unteren Suchmaske eine Berufsbezeichnung eingegeben und alle zu dem Beruf passenden Angebote werden gelistet.

Wenn die Förderung nicht greift

Sind Seminare aufgrund fehlender Zertifizierungen nicht förderfähig oder die Fördermittel werden aus anderen Gründen nicht bewilligt, dann gibt es noch die Möglichkeit, mit seinem Arbeitgeber zu sprechen, ob er die Weiterbildung bezahlt und die Gebühren in Raten vom Lohn einbehält. Dies ist wie ein Arbeitgeberkredit, der je nach Handhabe noch Vorteile haben kann, wenn Arbeitgeberanteile bei der Sozialversicherung gespart werden können. Hier kann ein Steuerberater entsprechend informieren, wenn der Unternehmer nicht im Bund der Steuerzahler ist. Dieser hat ohnehin entsprechende Informationen zu allen Themen rund um steuerliche Vorteile für Unternehmer und seine Angestellten.

Ebenfalls eine Chance auf Umwegen wäre ein Antrag auf Bildungsgutschein, den der Mitarbeiter stellt. Kann er glaubhaft darlegen, dass er ohne die Kenntnisse, die in der Weiterbildung angeeignet werden sollen, seine Arbeit langfristig nicht ausüben kann und ihm Arbeitslosigkeit droht, kann ihm der Bildungsgutschein bewilligt werden. Der Chef kann hier unterstützen, indem er dem Amt gegenüber die Begründung bestätigt.

Fazit: Berufliche Weiterbildung ist mit besonderen Fördermöglichkeiten versehen. Jeder Arbeitnehmer, der sich eine Qualifizierung wünscht, sollte mit seinem Vorgesetzten sprechen, ob er über diese Fördertöpfe die gewünschte Weiterbildung finanziert bekommen kann. Unternehmer sollten in der Unterstützung ein wichtiges Instrument zur Mitarbeitermotivation und -bindung sehen. Das Bedürfnis sich zu entwickeln und etwas zu lernen, beeinflusst die Work Life Balance sehr stark. Daher ist Unterforderung im Beruf ebenso schädlich wie Überforderung. Beidem kann mit Qualifizierungsangeboten entgegengewirkt werden.

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