Ausbilderschein eine Übersicht: was ist das, was kostet es, wie ist der Ablauf

HandschlagAusbilderschein

Wer Menschen eine solide Basis für das Berufsleben gewährleisten möchte, sollte selbst in seinem Betrieb ausbilden. Hierfür ist der IHK-Ausbilderschein notwendig. Dieser Nachweis bestätigt Kompetenzen des Scheininhabers und berechtigt ihn zur Ausbildung.

Ausbilderschein – Definition

Der Ausbilderschein befähigt eine Fachkraft zur Ausbildung von Nachwuchskräften in einem Betrieb. Qualifizierte Ausbilder vermitteln Wissen und Fachkenntnisse, die zur Ausführung der unternehmerischen Tätigkeiten notwendig sind und, die der Auszubildende praktisch erwirbt.

Außerdem geht aus dem Schein hervor, dass der Ausbilder über Fachwissen (Hard Skills) und soziale Kompetenzen (Soft Skills) verfügt, die die Ausbildung ermöglichen und hierfür zweckdienlich sind.

Kosten eines Ausbilderscheins

Drei Teile bestimmten die Ausbilderscheinkosten: die Kosten für einen AdA-Lehrgang, die schriftliche AEVO-Prüfung und die praktische AEVO-Prüfung. So beläuft sich der Preis für den Ausbilderschein der IHK insgesamt auf rund 390 Euro und variiert je nach Anbieter.

Auch die Branche entscheidet über die Kosten für den Ausbilderschein. Einen höheren finanziellen Aufwand bedeutet der Schein beispielsweise im Einzelhandel. Die Kosten liegen hier zwischen 600 und 700 Euro.

Für Interessenten, die die Kosten nicht als Einmalzahlung begleichen können, besteht die Möglichkeit der Ratenzahlung in einer angemessenen Höhe. Wenn der Kurs samt Prüfungen beispielsweise 385 Euro kostet, beläuft sich die monatliche Rate auf mindestens 65 Euro.

Zwar wird der Ausbilderschein Kosten verursachen, aber der Mehrwert, welcher für sich selber und das Unternehmen dadurch entsteht ist nicht zu vernachlässigen.

Berechtigung für den Ausbilderschein

Wer den Ausbilderschein erwerben möchte, stellt sich die Frage, welche Fähigkeiten und Fertigkeiten ein erfolgreicher Erwerb des Scheins bedarf.

Grundsätzlich ist jeder Interessent zum Ausbilderschein berechtigt – in der Realität entscheidet die persönliche Eignung. Das Gesetz verbietet den Erwerb des Ausbilderscheins für Menschen, die zu zweijähriger Haft verurteilt wurden, gegen das Betäubungsmittelgesetz verstoßen oder jugendgefährdende Schriften verbreitet haben.

Fachliche Eignung stellt eine Voraussetzung und betrifft Menschen, die bereits eine Ausbildung, in der sie ausbilden möchten, durchlaufen haben. Alternativ gilt ein abgeschlossenes Studium an einer Uni oder Fachhochschule.

Darüber hinaus sind Qualifikationen durch fachbezogene Seminare wichtig sowie langjährige Berufserfahrung.

Der soziale Aspekt spielt auch eine Rolle: Ausbilder müssen gerne und kompetent mit anderen Menschen zusammenarbeiten. Geduldige, empathische Ausbilder bauen Vertrauen zu den Nachwuchskräften auf und motivieren zum Lernen.

Dauer für den Ausbilderschein der IHK

In der Regel dauert der Lehrgang mit AdA-Prüfung zum Ausbilder rund 42 bis 80 Stunden am Wochenende.

Wer den Lehrgang schnell und flexibel absolvieren möchte, wählt den virtuellen Kurs wahlweise am PC, Smartphone oder Tablet. Nach der Anmeldung erhalten Absolventen die notwendigen Unterlagen und das Lernmaterial.

Im Anschluss prüft die Kammer, die für den Wohnort des zukünftigen Ausbilders verantwortlich ist, zu einem festgelegten Termin.

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