Berufsunfähigkeitsversicherung – Einführung

Berufsunfähigkeitsversicherung – Einführung

Die Berufsunfähigkeitsversicherung gehört in den Bereich der Invaliditätsversicherungen und kann als Zusatzversicherung zu einer Lebensversicherung oder einer Rentenversicherung abgeschlossen werden. Der selbständige Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung ist ebenfalls möglich und ist auch in dieser Form sehr ratsam. Nicht nur erwerbstätige Arbeitnehmer können eine solche Versicherung in Anspruch nehmen sondern auch Hausfrauen beispielsweise – also alle Frauen und Männer, die Arbeit verrichten, die nicht ohne finanziellen Aufwand zu ersetzten ist.

Gewerkschaften – Ein Ansatz zur Existenzberechtigung

Ein allgemeinerer Ansatz, letztendlich jedoch die gleichen Probleme angehend, ist das Prinzip der Deregulierung und Liberalisierung mit den Zielen, Konkurrenz zu fördern, Innovationen voranzutreiben und grundsätzlich neue und zeitgemäße Wege zu beschreiten. Den Gesetzen des Marktes ausgeliefert, entwickeln Unternehmen starke und belastbare Strukturen, die in der alltäglichen Auseinandersetzung mit Konkurrenten aus aller Welt erfolgreicher agieren und schneller expandieren als im Schutze einer übertriebenen sozialmarktwirtschaftlichen Führung. Einer sozialen Ausrichtung wirtschaftlicher Politik steht dieser Kritikpunkt nicht im Wege – Sie sollte sich jedoch immer an der Verhältnismäßigkeit messen lassen und niemals zum Zwecke des Stimmenfangs missbraucht werden. Eben in diesem Sinne sollten …

Gewerkschaften – Kritik an den Gewerkshaften

Die im Zuge der Einigung von GDL und Bahn AG getätigten Äußerungen des Herrn Mehdorn offenbaren ein weiteres Problem: Die weitreichenden Verbesserungen für die Gruppe der Lockführer rufen nun die Vertreter der übrigen Bereiche auf den Plan, die nun ihrerseits für Verbesserungen eintreten. Letztendlich ist der Maßstab immer mehr das direkte Umfeld oder vergleichbare Beschäftigungsmodalitäten anderer Umfelder als die persönlichen Bedürfnisse und der eigentliche Gegenwert der geleisteten Arbeit. Ähnlich der Überbewertung eines börsennotierten Unternehmens ergeben sich immer wieder aufgeblähte Tarifverträge, die der Entstehung neuer Arbeitsplätze im Wege stehen und die Entwicklung der Strukturen allgemein behindern. Der Nutzen beschränkt sich auf …

Gewerkschaften – Interessen der Gewerkschaften

Die Interessen der Arbeitslosen werden durch Gewerkschaften nur bedingt vertreten.

Mit dieser Feststellung befinden wir uns inmitten der Diskussion, inwiefern organisierte Arbeitnehmervertreter notwendig und sinnvoll sind. Die Notwendigkeit von Gewerkschaften, Betriebsräten und anderen Werkzeugen der Interessensvertretung möchte wohl niemand ernsthaft in Frage stellen. Ihre Rolle hingegen, ihre verstärkte Ausrichtung auf die großen Arbeitnehmergruppen und ihre enorme Machtfülle geben jedoch berechtigten Anlass zur Kritik. So hat ein Übergewicht der Gewerkschaften bzw. der gewerkschaftsfreundlichen Politik negativen Einfluss auf beide Seiten außerhalb des gewerkschaftlichen Spektrums: Wie bereits beschrieben, erfahren Arbeitslose wenig Rückhalt durch die Arbeitnehmervertreter. Ebenso ergeben sich Nachteile hinsichtlich der Wettbewerbsfähigkeit der …

Gewerkschaften – Ihre Rolle in der Politik

Gewerkschaften – Ihre Rolle in der Politik

Das Bild der Gewerkschaften stellt sich für viele Menschen durchweg positiv dar. Für den Großteil der Gesellschaft übernehmen sie eine Robin Hood-ähnliche Rolle und stehen symbolhaft für die Interessen des “Kleinen Mannes”. Durch wirksame Öffentlichkeitsarbeit und gezielte Polarisation ziehen sie immer wieder das Interesse der Massenmedien auf sich und ihre führenden Vertreter und erreichen dadurch gerade in Deutschland eine überproportional hohe Medienpräsenz einhergehend mit weitreichender Machtfülle. Ihre traditionelle Nähe zur SPD lässt sich in den letzten Jahren der Regierungen Schröder und Merkel immer weniger feststellen wodurch sich eine noch eigenständigere politische Richtung entwickelt …

Meisterausbildung – Meister-BAföG

Meister-BAföG

Das Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) regelt finanzielle Unterstützung im Rahmen beruflicher Fortbildung und garantiert unter entsprechenden Voraussetzungen folgende Leistungen:

  • Übernahme von Lehrgangs- bzw. Prüfungsgebühren bis zu einer maximalen Höhe von 10.226,- EUR. Dieser Betrag wird zu 30,5% bezuschusst und zu 69,5% als zinsgünstiges Darlehen vergeben.
  • Die Anfertigung eines Meisterstückes kann zu 50%, höchstens jedoch bis zu 1.534,- EUR als Darlehen vergeben werden.
  • Zuschuss für die Kosten der Kinderbetreuung (maximal 113,- EUR/Monat für Kinder bis zum vollendeten 10. Lebensjahr)
  • Die beschriebenen Zuwendungen werden unabhängig von Vermögen und Einkommen des Anwärters gewährt und für Teilzeit- und Vollzeitlehrgänge gleichermaßen gezahlt.
  • Teilnehmer an Vollzeitlehrgängen können

Meisterausbildung – Meisterprüfung

Meisterausbildung – Meisterprüfung

Voraussetzung für das Ablegen einer Meisterprüfung ist eine erfolgreich abgeschlossene Ausbildung in einem der ca. 100 Meisterhandwerke. Darüber hinaus bedarf es einer ein- bis mehrjährigen Berufserfahrung. Die örtlichen Handwerkskammern bieten Meistervorbereitungslehrgänge an, die zwar für die Zulassung zur Meisterprüfung nicht obligatorisch sind, jedoch eine sehr gute Möglichkeit bieten, sich in geeigneter Weise vorzubereiten. Sie bieten damit ein kostenpflichtiges aber durchaus empfehlenswertes Angebot dar, das sie in jedem Fall wahrnehmen sollten um dem Risiko einer Enttäuschung vorzubeugen. Schließlich handelt es sich bei der deutschen Meisterprüfung um eine der anspruchsvollsten Prüfungen im deutschen Bildungswesen!

Neben den Kosten für Lehrgänge …

Meisterausbildung – Der Meisterbrief in Europa

Meisterausbildung – Der Meisterbrief in Europa

Nach einem EU-Schema werden fünf Niveau-Stufen hinsichtlich der Qualifikation von Berufsabschlüssen unterschieden:

  1. Befähigungsnachweis
  2. Prüfungszeugnis Berufsausbildung, Sekundarstufe
  3. Diplom kurzer Ausbildungsgang
  4. Diplom langer Ausbildungsgang
  5. Hochschuldiplom

Bislang wurde der Meisterbrief zusammen mit der Qualifikation eines Gesellen in die zweite Niveau-Stufe eingeordnet. Nach intensiven Bemühungen des ZDH (Zentralverband des Deutschen Handwerks) konnten Bedenken der anderen Mitgliedsstaaten zerstreut und eine Anhebung der Einstufung durchgesetzt werden. Nach einer zu erwartenden positiven Prüfung des Europäischen Parlaments wird der deutsche Handwerksmeister in der Ende November 2007 in Kraft getretenen neuen Form der Qualifikationseinstufung auf die dritte Stufe angehoben.

Durch diese Neuregelung könnte …

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