Meisterausbildung – Meister-BAföG

Meister-BAföG

Das Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) regelt finanzielle Unterstützung im Rahmen beruflicher Fortbildung und garantiert unter entsprechenden Voraussetzungen folgende Leistungen:

  • Übernahme von Lehrgangs- bzw. Prüfungsgebühren bis zu einer maximalen Höhe von 10.226,- EUR. Dieser Betrag wird zu 30,5% bezuschusst und zu 69,5% als zinsgünstiges Darlehen vergeben.
  • Die Anfertigung eines Meisterstückes kann zu 50%, höchstens jedoch bis zu 1.534,- EUR als Darlehen vergeben werden.
  • Zuschuss für die Kosten der Kinderbetreuung (maximal 113,- EUR/Monat für Kinder bis zum vollendeten 10. Lebensjahr)
  • Die beschriebenen Zuwendungen werden unabhängig von Vermögen und Einkommen des Anwärters gewährt und für Teilzeit- und Vollzeitlehrgänge gleichermaßen gezahlt.
  • Teilnehmer an Vollzeitlehrgängen können einen Antrag auf Beitrag zum Lebensunterhalt stellen. Die Höhe wird individuell berechnet.

Antrag

Anträge sind an die zuständige Handwerkskammer zu richten – in der Regel die Kammer, die auch die Fortbildungsmaßnahmen anbietet. Anträge sollten mindestens drei Monate vor Beginn der Fortbildungsmaßnahme eingereicht werden.

Rückzahlung

Maximal sechs Jahre nach Beginn der Fortbildungsmaßnahme ist das Darlehen zins- bzw. tilgungsfrei. Danach muss es mit einer monatlichen Mindestrate von 128,- EUR zurückgezahlt werden.

Schreiben Sie einen Kommentar

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Exit mobile version