Duale Ausbildung – Eignung von Betrieben als Ausbildungsstätten

Eignung von Betrieben als Ausbildungsstätten

Um den Anforderungen an eine Ausbildungsstätte gerecht zu werden, muss ein Betrieb folgende Kriterien erfüllen:

1.
Er muss geeignet sein. Das heißt, es muss sich um einen Wirtschaftsbetrieb, eine Einrichtung des öffentlichen Dienstes oder der freien Berufe oder Haushalte handeln.

2.
Er muss über die entsprechende Ausstattung (Maschinen, Werkzeuge etc) verfügen, bzw. muss nachweisen, dass ein eventuelles Defizit durch überbetriebliche Ausbildungsstätten ausgeglichen werden kann.

3.
Die Zahl der Ausbilder o. Fachkräfte muss in einem angemessenen Verhältnis zur Zahl der Auszubildenden stehen (6-8 Fachkräfte -> max. 3 Auszubildende)

4.
Es muss eine persönliche Eignung des Einstellenden …

Duale Ausbildung – Ausbildungsordnungen als Grundlage der Berufsausbildung in den Betrieben

Ausbildungsordnungen als Grundlage der Berufsausbildung in den Betrieben

Die Ausbildungsordnungen für (dadurch) anerkannte Ausbildungsberufe bilden die rechtliche und didaktische Grundlage für die inhaltliche Planung, Organisation und Durchführung der betrieblichen Ausbildung. Laut §25 des Berufsbildungsgesetzes müssen in den Ausbildungsordnungen die Bezeichnung des Ausbildungsberufes, die Ausbildungsdauer, das Ausbildungsberufsbild, der Ausbildungsrahmenplan, und die Prüfungsanforderungen enthalten sein.

Zuständig für die Erarbeitung von Ausbildungsordnungen ist das Bundesinstitut für Berufsbildung. Diese Zuständigkeit beinhaltet die Klärung der Grundlagen, Ziele und Inhalte beruflicher Bildung und das Erbringen von Vorschlägen zur Anpassung an technische, wirtschaftliche und gesellschaftliche Entwicklungen. Diese Vorschläge werden im Anschluss durch Vertreter der Arbeitgeber, Gewerkschaften, Bundesländer …

Duale Ausbildung – Unterschied zwischen Ausbildungvertrag und Arbeitsvertrag

Unterschied zwischen Ausbildungvertrag und Arbeitsvertrag

Ausbildungsvertrag Arbeitsvertrag
Berufsausbildung in einem anerkanntem AusbildungsberufVertragsgegenstandArbeitsleistung
Ausbilder und Auszubildender
(bei Jugentlichen unter 18 Jahren die gesetzlichen Vertreter)
VertragspartnerArbeitgeber und Arbeitnehmer
Vorgegeben durch die Ausbildungsordnung
(je nach Ausbildungsberuf mindestens zwei, höchstens dreieinhalb Jahre)
VertragsdauerLiegt im Ermessen der Vertragspartner
AusbildungsvergütungEntgeltLohn und Gehalt
Während der Probezeit jederzeit ohne Einhaltung der Kündigungsfrist.
Danach nur möglich:
1. aus einem wichtigen Grund, ohne Einhaltung der Kündigungsfrist
2. vom Auszubildenden mit einer Frist von 4 Wochen,
   wenn er die Berufsausbildung aufgeben, oder sich für eine

 

   andere Berufstätigkeit ausbilden lassen will

Kündigung

Duale Ausbildung – Zentrale Regelungsbereiche des Berufsbildungsgesetzes

Zentrale Regelungsbereiche des Berufsbildungsgesetzes

Wie bereits erwähnt, regelt das Berufsbildungsgesetz alle wesentlichen Punkte der Ausbildung in den Betrieben. Man könnte ihm eine dem Grundgesetz ähnliche Eigenschaft im Zusammenhang mit der Berufsausbildung zuschreiben. Die folgende Tabelle soll einen Überblick gewähren zu den Bereichen, in denen das Berufsbildungsgesetz wirksam wird, und den entsprechenden Detail-Regelungen.

Regelungsbereiche Details Paragraphen
Definitionen, Geltungsbereiche

Berufsbildung und -ausbildung, Fortbildung, Umschulung

1-2
Berufsbildungsverhältnis Begründung, Inhalt, Beginn und
Beendigung, Probezeiten,

Kündigung, Urlaub usw.

3-19
Ausbildungspersonal und Ausbildungsbetrieb Eignung, Eignungsfeststellung,
Eignung der Ausbildungsstelle

20-24

Ausbildungsberuf, Ausbildungsordnung Regelungsbereiche und Ausschließlichkeitsgrundsatz
der Ausbildungsordnung, Stufenausbildung, Verzeichnis
der Ausbildungsverhältnisse

25-33

Prüfungen Ausschüsse, Zulassungen, Ordnungen, Zwischen-

Duale Ausbildung – Rechtliche Grundlagen der Berufsausbildung

Rechtliche Grundlagen der Berufsausbildung

Wenn man nach Antworten auf die Frage, wie sind die gesetzlichen Grundlagen der dualen Berufsausbildung sucht, wird sehr schnell klar, dass es sich im wesentlichen um vier Gesetze oder Verordnungen handelt, auf denen die Berufsausbildung fußt.

Diese sind das Berufsbildungsgesetz, die Handwerksordnung, die Ausbildungsordnungen für die ca. 370 bundesweit geregelten Ausbildungsberufe und die Ausbildereignungsverordnung.

Außerdem sind das Jugendarbeitsschutzgesetz, das Betriebsverfassungsgesetz, das Berufsbildungsförderungsgesetz und das Arbeitsförderungsgesetz zu nennen, da sie auch (neben den oben genannten Verordnungen) aufgrund ihrer Inhalte Auswirkungen auf und damit Bedeutung für, die Berufsausbildung haben.

Die folgende Auflistung soll …

Duale Ausbildung – Zuständigkeiten – Berufsschulen

Berufsschulen
• Im Rahmen des Dualen Systems Partner der Ausbildungsbetriebe
• Staatliche Pflichtschule deren Lehrer Mitglieder der Berufsbildungsausschüsse (beratend)
und der Prüfungsausschüsse (voll stimmberechtigt) sind
• Vermitteln berufliche Qualifikationen nach Maßgabe der Rahmenlehrpläne
• Schwerpunkt liegt auf theoretischer Grundlegung und Durchdringung der praktischen Ausbildung im Betrieb
• Nimmt daneben Aufgaben allgemeinbildender Schule war (Erweiterung der Allgemeinbildung)
• Unterricht sollte mindestens 12 Wochenstunden umfassen
• Berufsschule ist zwar an Prüfungen beteiligt, aber nicht an deren Zertifizierung (siehe Kammern)
Neben den genannten Einrichtungen existieren auch noch die sogenannten überbetrieblichen Berufsbildungsstätten. Sie ergänzen die Berufsausbildung in den Betrieben. Ihre hauptsächlichen Aufgaben sind der …

Duale Ausbildung – Zuständigkeiten – Kammern und Betriebe

Duale Ausbildung – Zuständigkeiten – Kammern und Betriebe

Kammern (Zuständige Stellen)
• In ihrer jeweiligen Region (Bezirk) umfassend zuständig für die Berufsausbildung in den Betrieben ihres Fachbereiches
• Durchführungsüberwachung
• Förderung durch Beratung der Auszubildenden und Ausbildenden
• Zuständig für die Abnahme der Zwischen-und Abschlussprüfungen und Zeugnissaustellung
• Erlassen von Prüfungsordnungen
• Einrichten eines Berufsbildungsausschusses als Beschlussorgan (mit jeweils sechs Beauftragten von
Arbeitgeber-und Arbeitnehmerseite und sechs Lehrern von berufsbildenden Schulen)
• Eignungsfeststellung der Ausbildungsbetriebe

Betriebe
• Sind berechtigt aber nicht verpflichtet, in anerkannten Ausbildungsberufen auszubilden
• Sind in hohem Maße selbstverantwortlich für die betriebliche Berufsausbildung
• Wenn sie ausbilden, dann …

Duale Ausbildung – Zuständigkeiten – KMK (Kultusministerkonferenz) und Hauptausschuss des Bundesinstitutes für Berufsbildung

Duale Ausbildung – Zuständigkeiten – KMK (Kultusministerkonferenz) und Hauptausschuss des Bundesinstitutes für Berufsbildung

KMK (Kultusministerkonferenz)
• Instrument der freiwilligen Selbstkoordinierung der Kultusminister der Länder
• Verhindert ein Auseinanderentwickeln der Schulsysteme (damit auch Berufsschulen)
• Soll notwendiges Mindestmaß an Gemeinsamkeit und Vergleichbarkeit im
Bildungswesen der Bundesrepublik Deutschland gewährleisten

Hauptausschuss des Bundesinstitutes für Berufsbildung
• Neben dem Generalsekretär Organ des Bundesinstitutes für Berufsbildung
• Beschließt über die Angelegenheiten des Institutes (insbesondere Haushalt und Forschungsplan)
• Wichtigste Aufgabe ist Beratung der Bundesregierung in grundsätzlichen Fragen der Berufsbildung
• Zusammengesetzt aus Arbeitgebern, Arbeitnehmern (jeweils von Bund und Ländern)…

Duale Ausbildung – Zuständigkeiten – Bund (Bundesministerium für Bildung und Wissenschaft und Fachminister)

Duale Ausbildung – Zuständigkeiten – Bund (Bundesministerium für Bildung und Wissenschaft und Fachminister)

Bund (Bundesministerium für Bildung und Wissenschaft und Fachminister)
• Federführung für das Berufsbildungsgesetz
• Zuständigkeit für berufsbildungspolitische Grundsatzfragen
• Zuständigkeit für das Bundesinstitut für Berufsbildung
• Zuständigkeit für den Erlass von Verordnungen über die berufliche Weiterbildung
und die pädagogische Qualifizierung der Ausbilder
• Förderung Benachteiligter und Begabter in der Berufsbildung
• Förderung von Modellversuchen und Forschungsvorhaben in der beruflichen Bildung
• Zuständigkeit für die Ausbildungsordnungen (Fachministerien)
• Zuständigkeit für Berufsschulen (Berufsschulpflicht, Schulorganisation,
Lehrpläne und Stundentafeln, wöchentliche Dauer des Berufsschulbesuches, Lehrpersonal)
• Durch Investitionszuschüsse indirekt an Schulbauten beteiligt …

Duale Ausbildung – Zuständigkeiten der beteiligten Institutionen

Zuständigkeiten im dualen Ausbildungssystem

Die Zuständigkeiten, der an dem Dualen System beteiligten Institutionen, und deren Befugnisse sind in Deutschland gesetzlich klar festgeschrieben. Der Bund ist demnach für die betriebliche Berufsausbildung verantwortlich. Die Regelungen auf Seiten der Berufsschulen liegen in den Händen der jeweiligen Bundesländer.

Namentlich kommen in den einzelnen Bereichen das Berufsbildungsgesetz (Bundesgesetz) und das Schulgesetz (Ländergesetze) zur Anwendung. Einen kurzen Überblick über die Zuständigkeiten soll die folgende Abbildung ermöglichen.

Die Zuständigkeiten im Einzelnen werden nachfolgend stichpunktartig dargestellt.…

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