Wie kann man sich als Unternehmen gegen Arbeitszeitbetrug wehren?

Eigentlich gibt es in einem Arbeitsverhältnis zwischen dem Unternehmen und dem Arbeitnehmer eine genaue Absprache (in der Regel durch einen Vertrag festgelegt), zu was beide Seiten sich verpflichten. Grob gesagt wird es immer darum gehen, dass der Arbeitnehmer die von ihm erwartete Arbeit zu gewissen Bedingungen in einer gewissen Zeit korrekt erledigt und im Gegenzug erhält der Arbeitnehmer vom Arbeitgeber den festgelegten Lohn und ein paar zusätzliche Dinge (z. B. Urlaub, Prämien). Da sich beide Seiten mit den Bedingungen einverstanden erklärt haben, sollte alles gut funktionieren. Leider sieht die Realität häufig anders aus.

Viele Unternehmen haben immer wieder Probleme, wenn es um das Thema Arbeitszeit geht. Denn in einem Arbeitsvertrag ist normalerweise auch vorgesehen, für welche Tätigkeit der Arbeitnehmer in der festgelegten Zeit eingesetzt wird. Wenn dann ein Mitarbeiter oder eine Mitarbeiterin diese Zeit dafür nutzt, private Dinge zu erledigen, kann man von einem Betrug gegenüber dem Arbeitgeber (Arbeitszeitbetrug) reden. Noch ernstzunehmender sind Fälle, bei denen Arbeitnehmer zu spät am Arbeitsplatz erscheinen oder ungefragt früher Feierabend machen. Vor allem dann, wenn es öfters und unerlaubt passiert, kann man in diesen Fällen von Arbeitszeitbetrug reden. Vielen Arbeitnehmern ist es gar nicht klar, dass es sich bei manchen Handlungen um Arbeitszeitbetrug handelt oder sie betreiben es schon so lange, dass sie glauben, es wäre gerechtfertigt und schon in Ordnung. Fakt ist nur, dass ein Unternehmen dadurch stark geschädigt werden kann.

Die unterschiedlichen Arbeitszeitregelungen können viel Raum zulassen, den Arbeitgeber zu hintergehen

Mittlerweile existieren viele unterschiedliche Arbeitszeitmodelle, die viel Flexibilität zulassen. Das ist sicherlich auch von Vorteil und vielen Arbeitnehmern kommt das sehr entgegen. Flexible Arbeitszeitmodelle können bedeuten, dass zum Beispiel ganz oder teilweise im Homeoffice gearbeitet werden kann. Voraussetzung dafür ist, dass man als Arbeitgeber darauf vertrauen kann, dass die abgesprochene Arbeitszeit auch komplett für die Arbeit genutzt wird. Viel Freiheit kann nämlich auch dem Arbeitnehmer viel Raum bieten, den Arbeitgeber zu hintergehen, was die Arbeitszeit angeht und was in der Arbeitszeit tatsächlich erledigt wird.

Wie kann Arbeitszeitbetrug aussehen?

Zunächst kann die geleistete Arbeitszeit falsch erfasst werden. Es kann dabei zu unterschiedlichen Verstößen kommen:

• Die Arbeitszeiten werden nur vorgetäuscht
• Es kommt zum Missbrauch der vereinbarten Heimarbeit oder der Vertrauensarbeitszeit
• Es kommt zur Manipulation der Stempeluhr

Was sind private Tätigkeiten während der Arbeitszeit?

Der Arbeitnehmer befindet sich zwar an seinem Arbeitsplatz, aber er macht dort andere Dinge, die wie folgt aussehen können:

• Private Telefonate führen
• Private Nachrichten schreiben
• Das private Handy in der Arbeitszeit für private Zwecke nutzen
• Das Internet für private Zwecke nutzen
• Während der Arbeitszeit Zeitschriften, Bücher, Zeitungen lesen und fernsehen

Natürlich gibt es noch viele andere private Tätigkeiten, denen man am Arbeitsplatz nachgehen kann. Einzelne und seltene Verstöße dieser Art werden häufig nicht das Problem sein und stellen meistens auch keinen Kündigungsgrund dar.

Wie kann sich ein Unternehmen helfen, um Klarheit und Gewissheit zu haben?

Aber wenn der Verdacht besteht, dass es regelmäßig zu Verstößen kommt und dass unter Umständen mehrere Arbeitnehmer Arbeitszeitbetrug begehen, dann möchte man als Unternehmer Klarheit haben und dieses Fehlverhalten unterbinden können. Oft ist es aber schwierig, verdächtigen Mitarbeitern das Fehlverhalten nachzuweisen. Vor allem dann, wenn im Homeoffice oder Außendienst gearbeitet wird. Häufig werden dann professionelle Detektive beauftragt, die dann mit ihren Möglichkeiten herausbekommen können, ob wirklich etwas an einem Verdacht dran ist. Dazu können Detektive sogar gerichtsverwertbare Beweise beschaffen.

Die Möglichkeiten von Detektiven

Wenn man feststellen möchte, ob Arbeitszeiten nicht eingehalten werden, wird hauptsächlich die Observation sowie zusätzlich manchmal auch eine verdeckte Videoüberwachung eingesetzt. Die Videoanlage ermöglicht – natürlich nur unter der Berücksichtigung der rechtlichen Voraussetzungen – zum Beispiel eine Feststellung in den Räumlichkeiten einer Firma. Denn da ist die Observation durch einen Detektiv in der Regel nicht diskret möglich. Es muss aber vorausgesetzt sein, dass ein begründeter Verdacht im vorliegenden Fall besteht. Denn es dürfen nicht die Persönlichkeitsrechte missachtet werden. Das hätte sonst arbeitsrechtliche Konsequenzen. Eine gute Detektei wird dies wissen und ihre Kunden dementsprechend aufklären und informieren.

Wenn Videokameras nicht eingesetzt werden können und/oder nicht erlaubt sind, können Detektive auch als verdeckte Ermittler in Betriebe eingeschleust werden. Diese sind dann als Arbeitnehmer getarnt. Wenn der Arbeitszeitbetrug außerhalb des Unternehmens stattfindet, kann das mit Hilfe von Beobachtungsmaßnahmen dokumentiert werden. Dann kommt es meistens zu einer Personalüberwachung.

Um arbeitsrechtlich gegen einen kriminellen Mitarbeiter vorgehen zu können, muss man eine gerichtsverwertbare Dokumentation haben. Eine professionelle Wirtschaftsdetektei sollte auf die Beschaffung von Beweisen und Beweissicherung spezialisiert sein. Es kann auch möglich sein, dass Detektive bei Bedarf als Zeugen vor Gericht aussagen.

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