Entwicklung des Gaspreises und wie er sich zusammensetzt

Seit Beginn des Kriegs in der Ukraine ist die Entwicklung des Gaspreises für den Verbraucher für die Zukunft wichtiger denn je. Immerhin wird in etwa 48,2 Prozent der 40,6 Millionen Wohnungen in Deutschland Erdgas als Energieträger genutzt. Da aber Deutschland nur über sehr wenige Gasvorkommen verfügt, muss Erdgas aus dem Ausland dazu gekauft werden. Die Preise schwanken daher sehr stark. Wie aber setzt sich der Gaspreis zusammen?

Der Gaspreis setzt sich aus mehreren Komponenten zusammen

Obwohl das Gas flüssig in der Maßeinheit Kubikmeter geliefert wird, erfolgt die Abrechnung beim Endverbraucher wie der Strom in Kilowattstunden (kWh). Der Faktor dabei ist etwa 10. Dies bedeutet, dass etwa 10 Kubikmeter Erdgas 1 kWh sind. Der Preis für diese Kilowattstunde setzt sich im Jahr 2022 aus folgenden Komponenten zusammen:

– Beschaffung und Vertrieb (45 Prozent)

– Netzentgelt (25 Prozent)

– Gassteuer und Umsatzsteuer (20 Prozent)

– CO2-Abgabe (10 Prozent)

Die Gaspreisentwicklung in Deutschland hat sich vor allem durch die Einführung der CO2-Abgabe im Jahr 2001 stark verändert. Diese Abgabe auf fossile Brennstoffe soll auf verschiedenen Wegen dazu beitragen, den Ausstoß klimaschädlicher Treibhausgase zu reduzieren. Sie steigt bis zum Jahr 2025 schrittweise an. Da die Rohstoffhändler auch die CO2-Abgabe auf den Endverbraucher umlegen, beeinflusst sie den Gaspreis ebenfalls. Die höchste finanzielle Last hat der Endverbraucher zu tragen.

Die Gasanbieter haben bei der Preisgestaltung unterschiedliche Strukturen

Da Deutschland nur über geringe Gasvorkommen verfügt, wird das meiste Erdgas aus Russland und Norwegen importiert. Aus diesem Grund ist Deutschland stark von der Preisgestaltung der ausländischen Erdgasförderer abhängig. Ein weiteres Manko ist, dass der Erdgaspreis in Deutschland an den Rohölpreis gekoppelt ist. Steigen die Preise für Erdöl, steigen etwas verzögert auch die Preise für Erdgas an. Der Bundesgerichtshof hat schon im Jahr 2010 auf diesen Umstand reagiert und dem Verbraucher ein Sonderkündigungsrecht eingeräumt. Bekommt der Endverbraucher von seinem Gasanbieter eine schriftliche Preiserhöhung mitgeteilt, kann er den Vertrag kündigen und sich an einen günstigeren Anbieter wenden.

Kleine Gasanbieter sind für Grundversorger und Konzerne eine große Konkurrenz

Da den Endverbrauchern durch das Urteil des Bundesgerichtshofs der Wechsel erleichtert wurde, ist der Wettbewerb unter den Gasanbietern in Deutschland stark gestiegen. Immer wieder werden die Endkunden vor allem von neuen Gasanbietern mit günstigen Tarifen und Prämien gelockt. Größere Energieanbieter und auch die Grundversorger der Städte können bei diesen niedrigen Preisen fast nicht mithalten. Die kleineren und flexiblen Anbieter sind daher bei Gas und auch bei Strom eine ernst zu nehmende Konkurrenz, die nicht zu unterschätzen ist. Im Normalfall sind diese Entwicklungen für den Endverbraucher positiv zu sehen. Allerdings hat der Krieg in der Ukraine und die Sanktionen gegen Russland den günstigen Preisen einen Strich durch die Rechnung gemacht. Russland ist für Deutschland durch Nordstream 1 und Nordstream 2 der Hauptlieferant für Erdgas. Es ist davon auszugehen, dass selbst bei einer Beendigung der Krise auch zukünftig die Gaspreise auf hohem Niveau bleiben werden.

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