Duale Ausbildung – Ausbildungsordnungen als Grundlage der Berufsausbildung in den Betrieben

Ausbildungsordnungen als Grundlage der Berufsausbildung in den Betrieben

Die Ausbildungsordnungen für (dadurch) anerkannte Ausbildungsberufe bilden die rechtliche und didaktische Grundlage für die inhaltliche Planung, Organisation und Durchführung der betrieblichen Ausbildung. Laut §25 des Berufsbildungsgesetzes müssen in den Ausbildungsordnungen die Bezeichnung des Ausbildungsberufes, die Ausbildungsdauer, das Ausbildungsberufsbild, der Ausbildungsrahmenplan, und die Prüfungsanforderungen enthalten sein.

Zuständig für die Erarbeitung von Ausbildungsordnungen ist das Bundesinstitut für Berufsbildung. Diese Zuständigkeit beinhaltet die Klärung der Grundlagen, Ziele und Inhalte beruflicher Bildung und das Erbringen von Vorschlägen zur Anpassung an technische, wirtschaftliche und gesellschaftliche Entwicklungen. Diese Vorschläge werden im Anschluss durch …

Berufsbild: Glas – Glasveredelung – Glasbau

berlinhauptbahnhof1mkSeit wenigen Jahren ist der Glasveredler in Deutschland ein staatlich anerkannter Ausbildungsberuf. Er wird durch das Berufsbildungsgesetz eingerahmt und ist der Handwerksordnung unterstellt. Die Ausbildung zum Glasveredler wird in drei Fachrichtungen angeboten, die von den Auszubildenden individuell gewählt werden können. Meist umfasst die Ausbildung zum Glasveredler drei Jahre. Es handelt sich um eine duale Ausbildung, die also sowohl in den Ausbildungsbetrieben als auch in der Berufsschule vorgenommen wird. Unterschieden wird bei den Ausbildungsinhalten zwischen der Kanten- und Flächenveredelung, Schliff und Gravur, sowie der Glasmalerei und Kunstverglasung.

Arbeitsbereiche des Glasveredlers

Im Arbeitsalltag wenden Glasveredler chemische und …

Duale Ausbildung – Unterschied zwischen Ausbildungvertrag und Arbeitsvertrag

Unterschied zwischen Ausbildungvertrag und Arbeitsvertrag

Ausbildungsvertrag Arbeitsvertrag
Berufsausbildung in einem anerkanntem AusbildungsberufVertragsgegenstandArbeitsleistung
Ausbilder und Auszubildender
(bei Jugentlichen unter 18 Jahren die gesetzlichen Vertreter)
VertragspartnerArbeitgeber und Arbeitnehmer
Vorgegeben durch die Ausbildungsordnung
(je nach Ausbildungsberuf mindestens zwei, höchstens dreieinhalb Jahre)
VertragsdauerLiegt im Ermessen der Vertragspartner
AusbildungsvergütungEntgeltLohn und Gehalt
Während der Probezeit jederzeit ohne Einhaltung der Kündigungsfrist.
Danach nur möglich:
1. aus einem wichtigen Grund, ohne Einhaltung der Kündigungsfrist
2. vom Auszubildenden mit einer Frist von 4 Wochen,
   wenn er die Berufsausbildung aufgeben, oder sich für eine

 

   andere Berufstätigkeit ausbilden lassen will

Kündigung

Duale Ausbildung – Zentrale Regelungsbereiche des Berufsbildungsgesetzes

Zentrale Regelungsbereiche des Berufsbildungsgesetzes

Wie bereits erwähnt, regelt das Berufsbildungsgesetz alle wesentlichen Punkte der Ausbildung in den Betrieben. Man könnte ihm eine dem Grundgesetz ähnliche Eigenschaft im Zusammenhang mit der Berufsausbildung zuschreiben. Die folgende Tabelle soll einen Überblick gewähren zu den Bereichen, in denen das Berufsbildungsgesetz wirksam wird, und den entsprechenden Detail-Regelungen.

Regelungsbereiche Details Paragraphen
Definitionen, Geltungsbereiche

Berufsbildung und -ausbildung, Fortbildung, Umschulung

1-2
Berufsbildungsverhältnis Begründung, Inhalt, Beginn und
Beendigung, Probezeiten,

Kündigung, Urlaub usw.

3-19
Ausbildungspersonal und Ausbildungsbetrieb Eignung, Eignungsfeststellung,
Eignung der Ausbildungsstelle

20-24

Ausbildungsberuf, Ausbildungsordnung Regelungsbereiche und Ausschließlichkeitsgrundsatz
der Ausbildungsordnung, Stufenausbildung, Verzeichnis
der Ausbildungsverhältnisse

25-33

Duale Ausbildung – Rechtliche Grundlagen der Berufsausbildung

Rechtliche Grundlagen der Berufsausbildung

Wenn man nach Antworten auf die Frage, wie sind die gesetzlichen Grundlagen der dualen Berufsausbildung sucht, wird sehr schnell klar, dass es sich im wesentlichen um vier Gesetze oder Verordnungen handelt, auf denen die Berufsausbildung fußt.

Diese sind das Berufsbildungsgesetz, die Handwerksordnung, die Ausbildungsordnungen für die ca. 370 bundesweit geregelten Ausbildungsberufe und die Ausbildereignungsverordnung.

Außerdem sind das Jugendarbeitsschutzgesetz, das Betriebsverfassungsgesetz, das Berufsbildungsförderungsgesetz und das Arbeitsförderungsgesetz zu nennen, da sie auch (neben den oben genannten Verordnungen) aufgrund ihrer Inhalte Auswirkungen auf und damit Bedeutung für, die Berufsausbildung …

Duale Ausbildung – Zuständigkeiten – Kammern und Betriebe

Duale Ausbildung – Zuständigkeiten – Kammern und Betriebe

Kammern (Zuständige Stellen)
• In ihrer jeweiligen Region (Bezirk) umfassend zuständig für die Berufsausbildung in den Betrieben ihres Fachbereiches
• Durchführungsüberwachung
• Förderung durch Beratung der Auszubildenden und Ausbildenden
• Zuständig für die Abnahme der Zwischen-und Abschlussprüfungen und Zeugnissaustellung
• Erlassen von Prüfungsordnungen
• Einrichten eines Berufsbildungsausschusses als Beschlussorgan (mit jeweils sechs Beauftragten von
Arbeitgeber-und Arbeitnehmerseite und sechs Lehrern von berufsbildenden Schulen)
• Eignungsfeststellung der Ausbildungsbetriebe

Betriebe
• Sind berechtigt aber nicht verpflichtet, in anerkannten Ausbildungsberufen auszubilden
• Sind in hohem Maße …

Duale Ausbildung – Zuständigkeiten – Bund (Bundesministerium für Bildung und Wissenschaft und Fachminister)

Duale Ausbildung – Zuständigkeiten – Bund (Bundesministerium für Bildung und Wissenschaft und Fachminister)

Bund (Bundesministerium für Bildung und Wissenschaft und Fachminister)
• Federführung für das Berufsbildungsgesetz
• Zuständigkeit für berufsbildungspolitische Grundsatzfragen
• Zuständigkeit für das Bundesinstitut für Berufsbildung
• Zuständigkeit für den Erlass von Verordnungen über die berufliche Weiterbildung
und die pädagogische Qualifizierung der Ausbilder
• Förderung Benachteiligter und Begabter in der Berufsbildung
• Förderung von Modellversuchen und Forschungsvorhaben in der beruflichen Bildung
• Zuständigkeit für die Ausbildungsordnungen (Fachministerien)
• Zuständigkeit für Berufsschulen (Berufsschulpflicht, Schulorganisation,
Lehrpläne und Stundentafeln, wöchentliche Dauer des Berufsschulbesuches, Lehrpersonal)
• Durch …