Duale Ausbildung – Zuständigkeiten – Berufsschulen

Berufsschulen
• Im Rahmen des Dualen Systems Partner der Ausbildungsbetriebe
• Staatliche Pflichtschule deren Lehrer Mitglieder der Berufsbildungsausschüsse (beratend)
und der Prüfungsausschüsse (voll stimmberechtigt) sind
• Vermitteln berufliche Qualifikationen nach Maßgabe der Rahmenlehrpläne
• Schwerpunkt liegt auf theoretischer Grundlegung und Durchdringung der praktischen Ausbildung im Betrieb
• Nimmt daneben Aufgaben allgemeinbildender Schule war (Erweiterung der Allgemeinbildung)
• Unterricht sollte mindestens 12 Wochenstunden umfassen
• Berufsschule ist zwar an Prüfungen beteiligt, aber nicht an deren Zertifizierung (siehe Kammern)
Neben den genannten Einrichtungen existieren auch noch die sogenannten überbetrieblichen Berufsbildungsstätten. Sie ergänzen die Berufsausbildung in den Betrieben. Ihre hauptsächlichen Aufgaben sind der …

Duale Ausbildung – Zuständigkeiten – Kammern und Betriebe

Duale Ausbildung – Zuständigkeiten – Kammern und Betriebe

Kammern (Zuständige Stellen)
• In ihrer jeweiligen Region (Bezirk) umfassend zuständig für die Berufsausbildung in den Betrieben ihres Fachbereiches
• Durchführungsüberwachung
• Förderung durch Beratung der Auszubildenden und Ausbildenden
• Zuständig für die Abnahme der Zwischen-und Abschlussprüfungen und Zeugnissaustellung
• Erlassen von Prüfungsordnungen
• Einrichten eines Berufsbildungsausschusses als Beschlussorgan (mit jeweils sechs Beauftragten von
Arbeitgeber-und Arbeitnehmerseite und sechs Lehrern von berufsbildenden Schulen)
• Eignungsfeststellung der Ausbildungsbetriebe

Betriebe
• Sind berechtigt aber nicht verpflichtet, in anerkannten Ausbildungsberufen auszubilden
• Sind in hohem Maße selbstverantwortlich für die betriebliche Berufsausbildung
• Wenn sie ausbilden, dann …

Duale Ausbildung – Zuständigkeiten – Bund (Bundesministerium für Bildung und Wissenschaft und Fachminister)

Duale Ausbildung – Zuständigkeiten – Bund (Bundesministerium für Bildung und Wissenschaft und Fachminister)

Bund (Bundesministerium für Bildung und Wissenschaft und Fachminister)
• Federführung für das Berufsbildungsgesetz
• Zuständigkeit für berufsbildungspolitische Grundsatzfragen
• Zuständigkeit für das Bundesinstitut für Berufsbildung
• Zuständigkeit für den Erlass von Verordnungen über die berufliche Weiterbildung
und die pädagogische Qualifizierung der Ausbilder
• Förderung Benachteiligter und Begabter in der Berufsbildung
• Förderung von Modellversuchen und Forschungsvorhaben in der beruflichen Bildung
• Zuständigkeit für die Ausbildungsordnungen (Fachministerien)
• Zuständigkeit für Berufsschulen (Berufsschulpflicht, Schulorganisation,
Lehrpläne und Stundentafeln, wöchentliche Dauer des Berufsschulbesuches, Lehrpersonal)
• Durch Investitionszuschüsse indirekt an Schulbauten beteiligt …

Duale Ausbildung – Zuständigkeiten der beteiligten Institutionen

Zuständigkeiten im dualen Ausbildungssystem

Die Zuständigkeiten, der an dem Dualen System beteiligten Institutionen, und deren Befugnisse sind in Deutschland gesetzlich klar festgeschrieben. Der Bund ist demnach für die betriebliche Berufsausbildung verantwortlich. Die Regelungen auf Seiten der Berufsschulen liegen in den Händen der jeweiligen Bundesländer.

Namentlich kommen in den einzelnen Bereichen das Berufsbildungsgesetz (Bundesgesetz) und das Schulgesetz (Ländergesetze) zur Anwendung. Einen kurzen Überblick über die Zuständigkeiten soll die folgende Abbildung ermöglichen.

Die Zuständigkeiten im Einzelnen werden nachfolgend stichpunktartig dargestellt.

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