Arbeitsrecht – Der sichere Umgang mit den Fragen des Arbeitsrechts

Arbeitsrecht ist mehr, als nur die Verhandlung um Kündigung und Kündigungsschutz oder die Verhandlungen über Tarife und Abfindungen. Das deutsche Arbeitsrecht findet im Berufsalltag nahezu täglich Anwendung. Der Lehrgang “Arbeitsrecht” vermittelt die Grundzüge des Arbeitsrechts, welche Personengruppe das Arbeitsrecht betrifft und wann das Arbeitsrecht wie zu gebrauchen und anzuwenden ist. Die Studiendauer beträgt sechs Monate, der Studienbeginn ist jederzeit möglich. Eine Studienverlängerung um weitere sechs Monate ist kostenlos möglich. Im Kursangebot enthalten sind neun Studienhefte, die zum Lernen und Nachlesen zur Verfügung gestellt werden. Der Weiterbildungskurs “Arbeitsrecht” ist nach dem AZWV zertifiziert und durch einen Bildungsgutschein der Agentur für Arbeit …

Gewerkschaften – Interessen der Gewerkschaften

Die Interessen der Arbeitslosen werden durch Gewerkschaften nur bedingt vertreten.

Mit dieser Feststellung befinden wir uns inmitten der Diskussion, inwiefern organisierte Arbeitnehmervertreter notwendig und sinnvoll sind. Die Notwendigkeit von Gewerkschaften, Betriebsräten und anderen Werkzeugen der Interessensvertretung möchte wohl niemand ernsthaft in Frage stellen. Ihre Rolle hingegen, ihre verstärkte Ausrichtung auf die großen Arbeitnehmergruppen und ihre enorme Machtfülle geben jedoch berechtigten Anlass zur Kritik. So hat ein Übergewicht der Gewerkschaften bzw. der gewerkschaftsfreundlichen Politik negativen Einfluss auf beide Seiten außerhalb des gewerkschaftlichen Spektrums: Wie bereits beschrieben, erfahren Arbeitslose wenig Rückhalt durch die Arbeitnehmervertreter. Ebenso ergeben sich Nachteile hinsichtlich der Wettbewerbsfähigkeit der …

Mobbing – Fünfstufiges Mobbing Phasenmodell nach Leymann 3-4

Phase 3: Der Fall wird offiziell, arbeitsrechtliche Sanktionen

In diesem Stadium ist ein Eingreifen von Seiten des Betriebsrates, der Personalabteilung, Geschäftsleitung oder anderen Verantwortlichen unumgänglich. Das Opfer hat in diesem fortgeschrittenen Abschnitt beinahe keine Möglichkeit mehr, sich ohne fremde Hilfe zur Wehr zu setzen, liegt die Schuld doch gänzlich beim Gemobbten. So jedenfalls versuchen sich die Täter aus der Affäre zu ziehen. Die betroffene Person reagiert häufig mit Fehlzeiten und psychosomatischen Beschwerden; die Vorgesetzten mit Versetzungen, Kündigungen und Abmahnungen, um damit das Problem zu lösen.
Doch diese Maßnahmen führen meist zu keiner Beseitigung des Konflikts, denn mit einer Versetzung ist …

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