Arbeitszeugnis – Einführung

Arbeitszeugnis Einführung

Ein Arbeitszeugnis (In Österreich auch Dienstzeugnis ) ist eine vom Arbeitgeber üblicherweise nach Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses ausgestellte Bescheinigung über die persönliche Arbeitsleistung und Qualifikation des Arbeitnehmers. Außerdem enthält es Informationen über das dienstliche Verhalten, die oft in sehr verklausulierter ausformuliert sind. Damit sind wir schon bei einem der wichtigsten Charakteristika eines Arbeitszeugnisses: Jedes Wort ist gewichtig und das auf eine gewöhnungsbedürftige Weise. Da ein Arbeitszeugnis nach geltender Rechtsprechung “wohlwollend” formuliert sein muss, hat sich eine Art Code etabliert, anhand dessen Arbeitgeber untereinander Informationen mitzuteilen versuchen, die für den unbedarften Leser kaum lesbar sind. Auf diese “Geheimsprache” werden wir im Folgenden noch zu sprechen kommen.

Deutschland und die Schweiz sind europaweit die einzigen Länder, in denen ein gesetzlicher Anspruch auf ein qualifiziertes Arbeitszeugnis besteht. In Österreich hingegen besteht ein derartiger Anspruch nicht. Gemäß § 39 Angestelltengesetz haben Arbeitgeber dort nur Anspruch auf ein Zeugnis “über die Dauer und die Art der Dienstleistung”. Die Ausstellung eines qualifizierten Dienstzeugnisses hängt also vom Wohlwollen des Arbeitgebers ab und lässt sich rechtlich nicht erzwingen.

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