Sonderurlaub bei Umzügen – was gibt es für Möglichkeiten

Umzüge sind etwas anstrengendes. Es müssen Kisten gepackt werden und dann diese auch noch geschleppt werden. Man muss darauf achten, dass die Kartons auch so gepackt werden, dass nichts kaputt geht. Vorsichtig die schweren Sachen nach unten und das Leichte nach oben. Da ist man froh, wenn man jemanden hat, der einem hilft. Gerade unter jungen Leuten lädt man sich gerne den einen oder anderen aus dem Bekanntenkreis ein, zum helfen. Irgendwann hat man selber aber keine Lust mehr auf das Kistenschleppen und erntet bei seinen Freunden nicht gerade Jubelschreie bei solchen Anfragen.

Aber zum Glück gibt es für solche Dinge ja Umzugsfirmen, die einem gerne helfen. Es lohnt sich für Umzüge ein paar Euro locker zu machen, um sich ein paar starke Männer ins Haus zu holen, die alles wahlweise auch einpacken und dann zur neuen Wohnung bringen. Wie zum Beispiel www.moebeltaxi.com in Münster. Dort werden Umzüge von A nach B angeboten in unterschiedlicher Art und Weise. Mit dem Festpreisangeboten wissen Sie gleich, was Sie zu zahlen haben. Am Besten ist es aber sich ein individuelles Angebot einzuholen, denn jeder Umzug ist anders beziehungsweise jede Wohnung und jede Einrichtung ist anderes. Bei dem einen müssen zerbrechliche Tassen transportiert werden, bei dem Anderen ganz viele Bücher.

Jetzt stellt noch die Frage: an welchem Tag mache ich den Umzug. Ist das Wochenende besser oder lieber ein Tag in der Woche. Aber die Tage in der Woche sind dann meistens die Tage an denen gearbeitet wird und da kann man nicht einfach von der Arbeit fern bleiben. Jetzt stellt sich natürlich die Frage ist es möglich für den Umzug Sonderurlaub zu erhalten. Gesetzlich gibt es dafür leider keinen Anspruch, es sei denn der Wohnungswechsel ist durch den Arbeitgeber bedingt. Das ist dann der Fall, wenn zum Beispiel eine Verlegung der Arbeitsstelle oder Versetzung an einen anderen Ort es nötig macht, dass der Angestellte umziehen muss.
Es kann aber auch sein, dass im Tarifvertrag oder dem Arbeitsvertrag eine Regelung dazu getroffen ist. Da lohnt sich auf alle Fälle ein Blick hinein, denn dann bestehen noch andere Regelungen, die in Anspruch genommen werden können.
Wenn es keine Regelung gibt, dann kann man aber immer noch ganz normalen Urlaub beantragen. Und wenn man die Vorgesetzten nett fragt wird dem auch nichts im Wege stehen. Kein Vorgesetzter wird diesen Antrag verweigern können.

Jetzt sucht man sich nur noch ein Umzugsunternehmen, dem man vertrauen kann.

Viel Spaß beim Umzug.

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