Phase 5: Ausschluss des Gemobbten Wie zuvor bereits erläutert, löst eine Versetzung das Mobbingproblem nicht. Dies merkt schließlich auch die Personalabteilung und greift in dieser Phase zu anderen Mitteln. Da arbeitsrechtliche Schutzbestimmungen eine Kündigung von Seiten des Betriebs verhindern, rät man dem Mitarbeiter, selbst zu kündigen. Als Anreiz hierfür verspricht man ihm ein positives Zeugnis [...]
... weiterlesenPhase 3: Der Fall wird offiziell, arbeitsrechtliche Sanktionen In diesem Stadium ist ein Eingreifen von Seiten des Betriebsrates, der Personalabteilung, Geschäftsleitung oder anderen Verantwortlichen unumgänglich. Das Opfer hat in diesem fortgeschrittenen Abschnitt beinahe keine Möglichkeit mehr, sich ohne fremde Hilfe zur Wehr zu setzen, liegt die Schuld doch gänzlich beim Gemobbten. So jedenfalls versuchen sich [...]
... weiterlesenFünfstufiges Phasenmodell nach Leymann Nach Leymann weisen fast alle Mobbingverläufe eine ähnliche Struktur auf. Somit kann der charakteristische Ablauf in fünf Phasen eingeteilt werden, welche die Opfer während des Mobbing durchleben müssen, sofern der Prozess nicht vorzeitig gestoppt wird. Die verschiedenen Stufen sollen im folgenden näher beschrieben werden. Phase 1: Tägliche Konflikte Streit, Auseinandersetzungen und [...]
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