Ausbildungsordnungen als Grundlage der Berufsausbildung in den Betrieben Die Ausbildungsordnungen für (dadurch) anerkannte Ausbildungsberufe bilden die rechtliche und didaktische Grundlage für die inhaltliche Planung, Organisation und Durchführung der betrieblichen Ausbildung. Laut §25 des Berufsbildungsgesetzes müssen in den Ausbildungsordnungen die Bezeichnung des Ausbildungsberufes, die Ausbildungsdauer, das Ausbildungsberufsbild, der Ausbildungsrahmenplan, und die Prüfungsanforderungen enthalten sein. Zuständig für [...]
... weiterlesenDuale Ausbildung – Zuständigkeiten – KMK (Kultusministerkonferenz) und Hauptausschuss des Bundesinstitutes für Berufsbildung KMK (Kultusministerkonferenz) • Instrument der freiwilligen Selbstkoordinierung der Kultusminister der Länder • Verhindert ein Auseinanderentwickeln der Schulsysteme (damit auch Berufsschulen) • Soll notwendiges Mindestmaß an Gemeinsamkeit und Vergleichbarkeit im Bildungswesen der Bundesrepublik Deutschland gewährleisten Hauptausschuss des Bundesinstitutes für Berufsbildung • Neben dem [...]
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