Phase 5: Ausschluss des Gemobbten Wie zuvor bereits erläutert, löst eine Versetzung das Mobbingproblem nicht. Dies merkt schließlich auch die Personalabteilung und greift in dieser Phase zu anderen Mitteln. Da arbeitsrechtliche Schutzbestimmungen eine Kündigung von Seiten des Betriebs verhindern, rät man dem Mitarbeiter, selbst zu kündigen. Als Anreiz hierfür verspricht man ihm ein positives Zeugnis [...]
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