staatlich geprüfte/r Betriebswirt/in Personalwirtschaft Die Weiterbildung zum Betriebswirt/in Personal- und Absatzwirtschaft, staatl. geprüft, ist eine chancenreiche Erweiterung für alle kaufmännischen Berufe. Vor allem dann, wenn man den beruflichen Schwerpunkt in der Personal- und Absatzwirtschaft vertiefen möchte. Die attraktive Kombination der Lehrfelder – bei denen individuelle Schwerpunkte gelegt werden können – ermöglicht den Einstieg in verschiedenste [...]
... weiterlesenArbeitsrecht ist mehr, als nur die Verhandlung um Kündigung und Kündigungsschutz oder die Verhandlungen über Tarife und Abfindungen. Das deutsche Arbeitsrecht findet im Berufsalltag nahezu täglich Anwendung. Der Lehrgang “Arbeitsrecht” vermittelt die Grundzüge des Arbeitsrechts, welche Personengruppe das Arbeitsrecht betrifft und wann das Arbeitsrecht wie zu gebrauchen und anzuwenden ist. Die Studiendauer beträgt sechs Monate, [...]
... weiterlesenBetriebswirt/in Personalwirtschaft, staatlich geprüfte/r Staatliche geprüfte Betriebswirte und Betriebswirtinnen für Personalwirtschaft erfüllen im Unternehmen alle personalwirtschaftlichen Fachaufgaben zur Personalplanung, -Beschaffung und –Verwaltung. Dieses schließt auch das Führen von zum Beispiel Bewerbungsgesprächen mit ein. In den Aufgaben der Betriebswirte für Personalwesen befindet sich auch die Koordinierung des Personalbestandes. Sie sind dafür verantwortlich, dass zu jeder Zeit [...]
... weiterlesenMobbing Abwehrstrategien Behandlungsmöglichkeiten Da sich der Fall noch in der Anfangsphase (Phase 2) befindet, stehen Frau C. eine Reihe von Möglichkeiten zur Verfügung. So kann es sehr hilfreich sein wenn sie sich alle Vorkommnisse und Gemeinheiten in Form eines Tagebuches von der Seele schreibt. Doch nicht nur gegenwärtige negative Ereignisse sollten aufgeschrieben werden, auch ihre [...]
... weiterlesenPhase 5: Ausschluss des Gemobbten Wie zuvor bereits erläutert, löst eine Versetzung das Mobbingproblem nicht. Dies merkt schließlich auch die Personalabteilung und greift in dieser Phase zu anderen Mitteln. Da arbeitsrechtliche Schutzbestimmungen eine Kündigung von Seiten des Betriebs verhindern, rät man dem Mitarbeiter, selbst zu kündigen. Als Anreiz hierfür verspricht man ihm ein positives Zeugnis [...]
... weiterlesenPhase 3: Der Fall wird offiziell, arbeitsrechtliche Sanktionen In diesem Stadium ist ein Eingreifen von Seiten des Betriebsrates, der Personalabteilung, Geschäftsleitung oder anderen Verantwortlichen unumgänglich. Das Opfer hat in diesem fortgeschrittenen Abschnitt beinahe keine Möglichkeit mehr, sich ohne fremde Hilfe zur Wehr zu setzen, liegt die Schuld doch gänzlich beim Gemobbten. So jedenfalls versuchen sich [...]
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