Wenn man nach Antworten auf die Frage nach den gesetzlichen Grundlagen sucht, wird sehr schnell klar, dass es sich im wesentlichen um vier Gesetze oder Verordnungen handelt, auf denen die Berufsausbildung fußt. Diese sind das Berufsbildungsgesetz, die Handwerksordnung, die Ausbildungsordnungen für die ca. 370 bundesweit geregelten Ausbildungsberufe und die Ausbildereignungsverordnung. Außerdem sind das Jugendarbeitsschutzgesetz, das Betriebsverfassungsgesetz, das Berufsbildungsförderungsgesetz und das Arbeitsförderungsgesetz zu nennen, da sie auch (neben den oben genannten Verordnungen) aufgrund ihrer Inhalte Auswirkungen auf, und damit Bedeutung für, die Berufsausbildung haben.
Die folgende Auflistung soll einen kurzen Überblick zu den Inhalten der wichtigsten Gesetze geben.
| Berufsbildungsgesetz und Handwerksordnung: |
- Regeln alle wesentlichen Aspekte der Berufsausbildung - Haben „Grundgesetzcharakter“ |
| Jugendarbeitsschutzgesetz: | - Regelt die Dauer der anteiligen Ausbildungsphasen (Betrieb zu Berufsschule) |
| Betriebsverfassungsgesetz: |
- Wirksam bei mind. 5 Arbeitnehmern im Betrieb - Regelt die Beteiligungsrechte der Arbeitnehmer und Jugendvertretung an der Gestaltung der Berufsausbildung - Grundlage für Rechte und Pflichten des Betriebsrates |
| Ausbilder-Eignungsverordnung: |
- Regelt, wer sich einer Eignungsprüfung unterziehen muss und welche Inhalte diese hat |
| Berufsbildungsförderungsgesetz: |
- Regelt die Berufsbildungsplanung und Berufsbildungsstatistik - Rechtliche Grundlage für die Erstellung des Berufsbildungsberichtes - Regelt die Organisationsstruktur und Aufgaben des Bundesinstitutes für Berufsbildung |
| Arbeitsförderungsgesetz: |
- Regelt die finanzielle Förderung der Berufsbildung (von Personen und Institutionen) - Wichtiges arbeitsmarktpolitisches Element |
In den nächsten Abschnitten werden das Berufsbildungsgesetz, das Jugendarbeitsschutzgesetz und die Besonderheiten im Umfeld des Ausbildungsvertrages näher beleutet.